Neuwagen-Kauf: Rücktritt vom Kaufvertrag bei überhöhten Benzinverbrauch zulässig

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Käufer können vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das erworbene Neufahrzeug einen Kraftstoffverbrauch aufweist, der mehr als 10 Prozent über den Angaben im Verkaufsprospekt liegt.

Wenn das gekaufte Neufahrzeug auch unter Testbedingungen eine Kraftstoffverbrauch aufweist, der die Angaben im Verkaufsprospekt mehr als 10 Prozent überschreitet, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Dies entschied das OLG Hamm im Urteil Az.: I-28 U 94/12.

Der Fall des Rechtsstreits:
Ein Kunde erwarb Ende 2009 einen Neuwagen in einem Autohaus zum Preis von ca. 20.300 €. Im Verkaufsprospekt zum Neufahrzeug (ohne Zusatzausstattung) wurden Kraftstoffverbrauchswerte angegeben, die nach dem Messverfahren entsprechend der EU-Richtlinie RL 80/1268/EWG ermittelt wurden. Der Käufer reklamierte, dass die tatsächlichen Kraftstoffverbrauchswerte zu hoch seien, und als auch eine Nachbesserung beim Autohändler keinen Erfolg zeigte, entschied sich der Käufer im April 2010, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Das OLG Hamm urteilte für den Käufer, der geklagt hatte. Zwar müsse der Käufer akzeptieren, dass der tatsächliche Kraftstoffverbrauch von verschiedenen Einflüssen und der jeweiligen Fahrweise abhängt und damit die Angaben im Prospekt keine generelle Gültigkeit haben, dennoch könne der Käufer erwarten, dass die Angaben unter Testbedingungen erfüllt werden, wie die Experten der ARAG erklären.


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