Aufwertung der Ferienimmobilie beim Fiskus geltend machen

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Hausbau
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Die Ausstattung von Ferienimmobilien ist häufig überaltert und hinkt häufig der Zeit hinterher. Viele Ferienbungalows wurden in den 60er- und 70er-Jahren mit oftmals hoher Eigenleistung erreichtet. Infolgedessen haben viele Bauten dünne Wände, ineffiziente Heizung und eine eher einfache Ausstattung. Diese Defizite können aber einfach beseitigt werden. Nach Bernd Neuborn von BHW zahlen sich Investitionen bei älteren Ferienhäusern in ansprechender Lage schnell aus. Die Renovierung amortisiere sich schnell, da die Immobilie für die Vermietung auch über die Sommermonate hinaus attraktiver würde.

Baukosten senken
Der BHW Experte weist weiterhin darauf hin, dass die Baukosten gegenüber dem Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden können, wenn die Vermietungstätigkeit auf Dauer angelegt sei. Allerdings könne eine zu häufige private Nutzung die steuerliche Berücksichtigung gefährden. Der Vermieter muss dem Finanzamt gegenüber durch fundierte Prognosen glaubhaft vermitteln, dass er aus der Vermietung in den nächsten 30 Jahren höhere Einnahmen erzielt, als die entstehenden Kosten aus der Modernisierung. So können Eigentümer, die ihr Ferienhaus später als Hauptwohnsitz nutzen möchten, sich im Alter auf ein modern ausgestattetes Domizil freuen.




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