© Carola Schubbel - FotoliaDas am 1. August 2014 in Kraft getretene novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erspart Hausbesitzern, die eine Photovoltaik-Anlage oder ein hocheffizientes Mikro-BHKW (Blockheizkraftwerk) zur Eigenversorgung installiert, sparen auch künftig den finanziellen Beitrag für den Ökostromausbau, die sogenannte EEG-Umlage. So bleiben dem Hausbesitzer rund zwei Cent pro Kilowattstunde mehr für den selbst verbrauchten Strom. Dies setzt voraus, dass die benutzte Anlage eine Leistung von höchstens zehn Kilowatt besitzt und der jährliche Eigenstromverbrauch zehn Megawattstunden nicht übersteigt. Nach Steffen Zwer lohnt sich der Betrieb nach wie vor, da Anlagen auf Eigenheimen in der Regel 50 Prozent unter den neuen Vorgaben liegen.
Kostendeckel für Sonnenstrom
Aktuell liegt die Vergütung von Hausbesitzern für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage bei rund zwölf Cent für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom. Allerdings ist die Förderung begrenzt. Die Vergütung sinkt prozentual nach den Anlagen, die bundesweit ans Netz gehen, d.h. je mehr Anlagen einspeisen, desto niedriger wird die Vergütung für neu installierte Anlagen. Der BHW Experte empfiehlt die Eigennutzung des erzeugten Stroms als das beste Sparmodell für Hausbesitzer.
Überholung alter Anlagen
Von der Umlage ausgenommen sind Anlagen zur Eigenstromversorgung, die vor der EEG-Novelle genutzt wurden, sogar dann, wenn der Besitzer am gleichen Standort Module erneuert oder auswechselt. Die Leistung darf bei Modernisierung bis zu 30 Prozent steigen, somit kann vom starken Preisverfall bei Solarmodulen profitiert werden. Die Preise haben seit 2006 um zwei Drittel nachgegeben.