Wichtige Details zu Reiseversicherungen
- Reiseversicherung
- Tarifeverzeichnis
Es ist nicht immer selbstverständlich, dass selbst mit einer Reiseversicherung die entstandenen Kosten für Krankheit oder Rücktritt im Urlaub erstattet werden. Finanztest gibt in der aktuellen Ausgabe Ratschläge, wie Schadenfall gemeldet werden muss, um nicht auf den Rechnungen sitzen zu bleiben.
Wer eine sehr gute Auslandsreise-Krankenversicherungen abgeschlossen hat, bekommt nicht nur die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, sondern auch, wenn dieser für die Genesung sinnvoll ist. Allerdings muss einiges beachtet werden, damit die Leistungen übernommen bzw. erstattet werden.
Sofortige Kontaktaufnahme mit der Versicherung
So sollte der Versicherer unverzüglich kontaktiert werden, wenn der Schadenfall eingetreten ist, bei mangelnder Kommunikation kann die Kostenerstattung abgelehnt werden. Bei nachträglicher Erstattung von im Urlaub gezahlten Arztkosten müssen sämtliche Belege eingereicht werden, die Angaben von Name, Diagnose, Therapie, Behandlungszeitraum und Medikamente müssen auf allen Rechnungen aufgeführt sein. Für die gilt: Falls eine Leistung durch die Reiserücktritts- oder Abbruchversicherung geltend gemacht wird, sollte bei krankheitsbedingter Absage immer ein Attest vom Arzt vorgelegt werden. Der ausführliche Bericht ist in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/thema/reiseversicherung nachzulesen.
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