Versicherungsumfang einer Hausratsversicherung

Eine Hausratsversicherung ist unerlässlich, wenn im Falle einer Zerstörung nicht der gesamte Hausrat einer Wohnung oder eines Hauses ohne finanzielle Schwierigkeiten ersetzt werden könnte. Dies betrifft fast alle Haushalte. Zum Hausrat gehören sämtliche Gebrauchs-, Verbrauchs- und Einrichtungsgegenstände eines Haushalts. Sobald man bei den Eltern aus- und in die erste eigene Wohnung einzieht, sollte man eine Hausratsversicherung abschließen, da dann der Versicherungsschutz durch die Eltern erlischt.

Versicherungsumfang der Hausratsversicherung

Zum Hausrat gehören neben Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen auch Haustiere, Bargeld bis 1000€, Gartengeräte und geliehene Sachen. Im Prinzip also alles, was sich am angegebenen Versicherungsort, bzw. mit einer Zusatzpolice auch zeitweilig außerhalb davon befindet.

Gezahlt wird bei Schäden durch Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosion etc. Der Wiederbeschaffungswert wird in voller Höhe von der Versicherung getragen. Hinzu kommen, je nach Schadensursache, auch Kosten für das Aufräumen, Transport, Lagerung, Schadensabwendung oder Schadensminderung, Gebäudereparaturen, Unterbringung, Rückreise.

Hausratsversicherung-Tarife

Es gibt viele verschiedene Tarife und Modelle, so dass auch die Versicherung des Fahrrads außerhalb des Versicherungsortes, Sturmschäden bei Windstärke 8 und mehr, Überspannungsschäden, Gefriergutschäden nach einem Stromausfall oder Schäden nach inneren Unruhen versichert sein können.

Dabei ist zu beachten, dass Schäden nur bis zu einer gewissen Grenze, der Versicherungssumme übernommen werden.