Nutzen Sie den Frühling: Steuern sparen durch Gartenarbeit und Haushaltspflege

Mit dem Frühling beginnt nicht nur die Gartenzeit, sondern auch die Gelegenheit, durch gezielte Investitionen in den eigenen Garten und Hof Steuern zu sparen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) gab dazu kürzliche wertvolle Tipps, wie Sie mit Gartenprojekten Ihr Portemonnaie schonen können.

1. Handwerkerleistungen strategisch absetzen

Wenn Sie im Frühling planen, Ihren Garten neu zu gestalten, Ihre Terrasse zu erneuern oder Ihren Hof zu pflastern, sollten Sie professionelle Handwerker engagieren. Denn: Bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten für solche Handwerkerleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Der maximale Abzugsbetrag ist auf 1.200 Euro pro Jahr begrenzt. Für die steuerliche Anerkennung ist es erforderlich, dass das Grundstück selbst bewohnt wird und die Zahlungen unbar über ein Bankkonto abgewickelt werden. Beachten Sie, dass Materialkosten nicht unter diesen Steuervorteil fallen und somit nicht absetzbar sind.

Die Absetzbarkeit bezieht sich ausschließlich auf Arbeitskosten. Dies bedeutet, dass Sie bei der Beauftragung sicherstellen sollten, dass die Rechnung eine klare Trennung zwischen Arbeits- und Materialkosten ausweist. Dies erleichtert den Nachweis gegenüber dem Finanzamt und stellt sicher, dass Sie den maximal möglichen Betrag geltend machen können.

2. Gartenpflege als haushaltsnahe Dienstleistung

Regelmäßige Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Unkraut jäten oder Hecken schneiden bieten weitere Möglichkeiten zum Steuersparen. Kosten für solche Dienstleistungen können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, wobei das Finanzamt 20 Prozent der Arbeitskosten übernimmt. Der Höchstbetrag, der hier steuerlich geltend gemacht werden kann, liegt bei 4.000 Euro pro Jahr. Auch hier ist es erforderlich, dass die Dienstleistungen unbar bezahlt werden und die Rechnung entsprechend ausgestellt ist.

Es ist entscheidend, dass die Rechnung nicht nur die Arbeitskosten, sondern auch Anfahrts- und eventuelle Maschinenkosten getrennt von den Materialkosten ausweist. Nur so ist eine korrekte steuerliche Absetzung möglich.

3. Der Frühjahrsputz und seine steuerlichen Vorteile

Der Frühjahrsputz kann ebenfalls steuerlich abgesetzt werden, wenn Sie dafür professionelle Reinigungskräfte engagieren. Bis zu 20 Prozent der Kosten für Anfahrts-, Arbeits- und Maschinenkosten sind absetzbar, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 4.000 Euro. Vergessen Sie nicht, dass auch hier alle Kosten unbar bezahlt und separat auf der Rechnung ausgewiesen werden müssen.

Neben der steuerlichen Absetzbarkeit von Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können auch bestimmte Verbrauchsmittel wie Reinigungsmittel, die im Rahmen des Frühjahrsputzes verwendet werden, steuerlich geltend gemacht werden, sofern diese auf der Rechnung der Reinigungskraft ausgewiesen sind.

Der Frühling bietet ideale Möglichkeiten, Ihr Zuhause zu verschönern und gleichzeitig Ihre Steuerlast zu senken. Indem Sie die richtigen Schritte unternehmen und darauf achten, dass alle Dienstleistungen entsprechend den steuerlichen Vorschriften dokumentiert und abgerechnet werden, können Sie erhebliche finanzielle Vorteile erzielen.