Kreditrecht: Der Kredit und seine Geldschöpfung.

Es gibt viele Gründe, einen Kredit aufzunehmen, etwa eine teure Anschaffung, der Bau des eigenen Hauses oder der Antritt des Studiums. Der Begriff Kredit stammt vom lateinischen credere, zu deutsch “glauben”. Der Kreditgeber überlässt dem Kreditnehmer also Geld oder Waren in dem Glauben, diese im gleichen Wert oder sogar mit Zinsen zurückerstattet zu bekommen. Bis auf Dispositionskredite und Wertpapierkredite werden alle Kredite nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Beispiele für Kredite sind u.a. Darlehensverträge, Abzahlungskäufe, Stundungen, Wechsel und Bildungskredite. In jedem Fall ist es wichtig, sich im Voraus über die verschiedenen Kredite zu informieren und sich vor allem darüber klarzuwerden, ob man sich die Rückzahlung eines Kredites überhaupt leisten kann.

Rechtliche Einordnung des "Kredits"

Ein Kredit unterscheidet sich von anderen Formen wie Miete, Pacht oder Leihe dadurch, dass nur sein Wert zurückgezahlt werden muss und nicht genau dieselben Scheine oder Münzen. Der Kreditnehmer hat daher nicht nur ein Nutzungsrecht des ihm überlassenen Geldes oder der Waren, sondern die volle Herrschaftsgewalt darüber. In den meisten Fällen besteht keine Verpflichtung dem Kreditgeber gegenüber, das Geld oder die Waren für einen bestimmten Zweck zu nutzen. Zu beachten ist, dass kein Kreditgeber rechtlich dazu verpflichtet ist, die Rückzahlung des Kredites zu stunden oder durch die Annahme von Wechseln zu erleichtern. Solche Regelungen beruhen auf der Kulanz des Kreditgebers und können nicht eingefordert werden.

Kredite und Geldschöpfung

Jede Vergabe eines Bankkredites erhöht die Menge des (virtuellen) Geldes, also die Geldschöpfung. Wird ein Kredit zurückgezahlt, schrumpft die Geldschöpfung wieder. Aus diesem Grund ist es für eine Volkswirtschaft nicht gut, wenn große Kredite getilgt, also vor der Zeit zurückgezahlt werden, denn dann schrumpft die Geldmenge und die Wirtschaft wird durch den Liquiditätsmangel geschädigt.