Kindergeld Historie: Entwicklung Kindergeld seit 1936

 

Das Kindergeld existierte schon vor der Bundesrepublik Deutschland. Die Einführung erfolgte noch zu Zeiten des Nationalsozialismus in Deutschland im September 1936. Allerdings gab es zu Beginn der Einführung erst ab dem 5. Kind monatlich 10 Reichsmark für Angestellten- und Arbeiterfamilien, deren Monatseinkommen unter 185 Reichsmark lag. Das Kindergeld von 10 Reichsmark wurde ab 1938 dann bereits ab dem 3. Kind bezahlt.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde von den Familienausgleichskassen ab dem Jahr 1954 ab dem dritten und für jedes weitere Kind das Kindergeld in Höhe von 25 DM eingeführt. Die Familienausgleichskassen waren damals noch bei den Berufsgenossenschaften angesiedelt. Das Kindergeld finanzierte sich zu dieser Zeit durch Beiträge der Arbeitgeber. Im Jahr 1955 erhielten dann auch Arbeitslose das Kindergeld ab dem dritten Kind – dieses wurde von den Arbeitsämtern an die Familien ausbezahlt.

Im Jahr 1961 folgte die nächste Änderung – damit erhielten die Familien fortan bereits ab dem zweiten Kind das Kindergeld. Dieses wurde zu diesem Zeitpunkt bereits aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolgte damals von der Bundesanstalt für Arbeit. Nach der Auflösung der Familienkassen im Jahr 1964 fiel die Zuständigkeit für das Kindergeld komplett in den Bereich der Bundesanstalt.

Von – >Bis1. Kind2. Kind3. Kind4. Kind
01.01.75 bis 31.12.7725.56 €
(50.00 DM)
35.79 €
(50.00 DM)
61.36 €
(50.00 DM)
61.36 €
(50.00 DM)
01.01.78 bis 31.12.7825.56 €
(50.00 DM)
40.90 €
(50.00 DM)
76.69 €
(50.00 DM)
76.69 €
(50.00 DM)
01.01.79 bis 30.06.7925.56 €
(50.00 DM)
40.90 €
(50.00 DM)
102.26 €
(50.00 DM)
102.26 €
(50.00 DM)
01.07.79 bis 31.01.8125.56 €
(50.00 DM)
51.13 €
(50.00 DM)
102.26 €
(50.00 DM)
102.26 €
(50.00 DM)
01.02.81 bis 31.12.8125.56 €
(50.00 DM)
61.36 €
(50.00 DM)
122.71 €
(50.00 DM)
122.71 €
(50.00 DM)
01.01.82 bis 30.06.9025.56 €
(50.00 DM)
51.13 €
(50.00 DM)
112.48 €
(50.00 DM)
122.71 €
(50.00 DM)
01.07.90 bis 31.12.9125.56 €
(50.00 DM)
66.47 €
(50.00 DM)
112.48 €
(50.00 DM)
122.71 €
(50.00 DM)
01.01.92 bis 31.12.9535.79 €
(70.00 DM)
66.47 €
(70.00 DM)
112.48 €
(70.00 DM)
122.71 €
(70.00 DM)
01.01.96 bis 31.12.96102.26 €
(200.00 DM)
102.26 €
(200.00 DM)
153.39 €
(200.00 DM)
178.95 €
(200.00 DM)
01.01.97 bis 31.12.98112.48 €
(220.00 DM)
112.48 €
(220.00 DM)
153.39 €
(220.00 DM)
178.95 €
(220.00 DM)
01.01.99 bis 31.12.99127.82 €
(250.00 DM)
127.82 €
(250.00 DM)
153.39 €
(250.00 DM)
178.95 €
(250.00 DM)
01.01.00 bis 31.12.01138.05 €
(270.00 DM)
138.05 €
(270.00 DM)
153.39 €
(270.00 DM)
178.95 €
(270.00 DM)
01.01.02 bis 31.12.08154.00 €154.00 €154.00 €179.00 €
01.01.09 bis 31.12.09164.00 €164.00 €170.00 €195.00 €
01.01.10 bis 31.12.14184.00 €184.00 €190.00 €215.00 €
01.01.15 bis 31.12.15188.00 €188.00 €194.00 €219.00 €
01.01.16 bis 31.12.16190.00 €190.00 €196.00 €221.00 €
01.01.17 bis 31.12.17192.00 €192.00 €198.00 €223.00 €
01.01.18 bis 30.06.19194.00 €194.00 €200.00 €225.00 €
01.07.19 bis 31.12.20204.00 €204.00 €210.00 €235.00 €
01.01.21 bis 31.12.22219.00 €219.00 €225.00 €250.00 €
01.01.23 bis250.00 €250.00 €250.00 €250.00 €

Familien erhielten das erste Mal im Jahr 1975 das Kindergeld bereits ab dem ersten Kind, wobei gleichzeitig der damalige Steuerfreibetrag abgeschafft wurde. Dieser wurde im Jahr 1983 wieder eingeführt. Obwohl der Freibetrag Schritt für Schritt immer wieder erhöht wurde, viel das Existenzminimum von Kindern zum Teil unter die Besteuerung. Im Jahr 1996 wurde erstmals eingeführt, dass das Kindergeld auf den Freibetrag angerechnet wird. Im gleichen Zuge erfolgte dabei die Freistellung des Existenzminimums von Kindern von der Steuer.

Im Regelfall wird nach der Reihenfolge der Geburten festgelegt, welches Kind bei einem Elternteil als erstes, zweites oder weiteres Kind gerechnet wird. Somit ist normalerweise das älteste Kind der Familie gleichzeitig auch das erste Kind. Durch so genannte Zählkinder, die aus unterschiedlichen Beziehungen stammen, kann jedoch diese Berechnung entsprechend von dieser Zählweise abweichen.