Wie Eltern Ihre Finanzen aufbessern können: Kindergeld, Elterngeld und der Kinderzuschlag

  1. Kindergeld
  2. Tarifeverzeichnis
 
Zu den Finanzhilfen für Eltern zählen unter anderem das Kindergeld, Elterngeld und der Kinderzuschlag, die Experten der ARAG bieten einen Überblick darüber.
Zu den Finanzhilfen für Eltern zählen unter anderem das Kindergeld, Elterngeld und der Kinderzuschlag, die Experten der ARAG bieten einen Überblick darüber.
 

Eltern haben Anspruch auf Finanzhilfen, denn für ein Kind fallen bis zum 18. Lebensjahr durchschnittlich Kosten von 550 € pro Monat an. Dabei sind noch keine Betreuungsgelder, Versicherungen, Vorsorgekosten oder Kosten eines Studiums berücksichtigt. Zu den Finanzhilfen vom Staat für Eltern zählen unter anderem das Kindergeld und Elterngeld sowie der Kinderzuschlag. Die Experten der ARAG bieten einen Überblick über die Finanzhilfen im Einzelnen.

Kindergeld:
Eltern haben für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr einen Anspruch auf Kindergeld. Die Dauer kann bis zum 25. Lebensjahr ausgeweitet werden, wenn sich der Sohn oder die Tochter noch in der Ausbildung befinden. Für Kinder, die arbeitslos sind, besteht ein Anspruch der Eltern auf Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr. Mit zunehmender Anzahl der Kinder nimmt auch die Höhe des Kindergelds zu. Für die ersten beiden Kinder wird den Eltern ein Kindergeld in Höhe von jeweils 184 € monatlich ausgezahlt. Für das dritte Kind liegt das Kindergeld bei 190 € und ab dem vierten Kind bei 215 € monatlich, dieser Satz gilt für jedes weitere Kind in der Familie.

Alleinerziehende erhalten zwar das komplette Kindergeld vom Staat, dieses wird allerdings auf die Zahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils angerechnet. Gleichzeitig wird der Bedarf des Kindes um die Hälfte des Kindergelds reduziert.

Elterngeld:
Durch die Zahlung von Elterngeld soll eine Abschwächung des Wegfalls des Arbeitseinkommens des betreuenden Elternteils erfolgen. Für Eltern, die zuvor berufstätig waren, wird Elterngeld in der Regel in Höhe zwischen 65 und 67 Prozent des Nettogehalts des letzten Jahres gezahlt. Die Mindestgrenze für das Elterngeld liegt bei 300 € monatlich, die Höchstgrenze bei 1.800 € pro Monat. Auch Nicht-Verdiener wie Hausfrauen, Mütter von älteren Kindern oder Studenten haben ebenfalls einen Anspruch auf den Mindestsatz an Elterngeld. Keinen Anspruch dagegen haben Eltern, die zusammen über 500.000 € pro Jahr verdienen sowie Alleinerziehende, die über ein Jahreseinkommen von mehr als 250.000 € verfügen.

Geschwisterbonus:
Eltern, die mehrere Kinder haben, können unter gewissen Voraussetzungen von einer Erhöhung des Elterngelds profitieren, unter anderem mit einem weiteren Kind unter 3 Jahren oder zwei Kindern unter 6 Jahren. Der Geschwisterbonus liegt bei 10 Prozent des Elterngelds und einem Mindestsatz von 75 €. Das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten wird ab dem zweiten Kind um je 300 € erhöht.

Zeitraum für Elterngeld:
Beide Elternteile können gemeinsam 14 Monate Elterngeld beanspruchen, wobei die Zeit beliebig aufgeteilt werden kann. Ein Elternteil allein darf nicht mehr als 12 Monate Elterngeld beziehen. Alleinerziehende dagegen haben Anspruch auf Elterngeld über die kompletten 14 Monate. Für Kinder die ab 1. Januar 2013 geboren werden, gelten einige Vereinfachungen beim Elterngeld. Dadurch soll eine schnellere Auszahlung gesichert und die Verwaltung vereinfacht werden.

Kinderzuschlag:
Familien, die den eigenen Unterhalt zwar bestreiten können aber keine finanziellen Mittel für den Unterhalt des Kindes verfügbar haben, erhalten einen Kinderzuschlag von maximal 140 € je Kind. Dies gilt bei einem Mindesthaushaltseinkommen bei Paaren von 900 € und 600 € bei Alleinerziehenden. Für die Höchstgrenze sind verschiedene Faktoren relevant, unter anderem der Bedarf der Eltern, der Kinderzuschlag insgesamt sowie der Anteil an den Wohnkosten. Um jede 10 €, um die die Höchstgrenze überschritten wird, reduziert sich der Kinderzuschlag um jeweils 5 €.

Bildungspaket:
Neben den finanziellen Mitteln des Kinderzuschlags können betroffene Eltern auch Leistungen für Bildung und Teilhabe beanspruchen. Zum Bildungspaket gehören unter anderem die Schulverpflegung, die Teilnahme an Klassenfahren oder KiTa-Fahrten sowie Mitgliedschaften in Vereine und Volkshochschulkurse. Beantragt werden die Geld- bzw. Sachleistungen bei der jeweiligen Gemeinde oder Stadtverwaltung.

Betreuungsgeld:
Ob das bisher in der Politik umstrittene Betreuungsgeld tatsächlich ab 2013 eingeführt wird, ist noch unklar. Im Falle der Einführung von Betreuungsgeld erhalten Eltern, die für ihre Kinder unter 3 Jahren bewusst keinen KiTa-Platz und keinen Tagesmutter-Platz nutzen, anfangs 100 € und später 150 € monatlich.

Steuerfreibeträge für Kinder:
Mit steuerlichen Entlastungen bietet der Staat Eltern einen Ausgleich für die finanziell geringere Leistungsfähigkeit im Vergleich zu Bürgern ohne Kinder. Der Kinderfreibetrag für jedes Kind soll dazu beitragen, dessen Existenzminimum zu sichern, wie Kleidung, Nahrung usw., und liegt bei 2.184 € je steuerpflichtigem Elternteil pro Jahr. Hinzu kommt die steuerliche Entlastung der Eltern in Höhe von 1.320 € für den Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsbedarf pro Elternteil. Insgesamt ergeben sich daraus steuerliche Entlastungen von 3.504 € je Elternteil und dementsprechend 7.008 € für Verheiratete. Die Bedingungen für die Steuerfreibeträge für Kinder sind gleich wie für das Kindergeld, sodass die Steuerfreibeträge bis maximal zum 25. Lebensjahr der Kinder gelten.

Zudem bestehen für individuelle Situationen weitere Steuervorteile. Die individuelle Lebenssituation - beispielsweise als Alleinerziehende, unverheiratete Eltern, Eltern von behinderten Kindern oder Eltern von Kindern in einer Ausbildung - spielt auch bei der Berechnung der Steuerabgaben eine Rolle.
 


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