Warum den Freibetrag eintragen lassen?
Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte oder künftig in der elektronischen Datenbank reduzieren die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Bruttogehalt abzieht. Neben einem höheren Nettoeinkommen hat dies auch Vorteile im Hinblick auf staatliche Leistungen wie Eltern- oder Arbeitslosengeld, die sich nach dem Nettolohn richten.
Wofür können Freibeträge eingetragen werden?
In verschiedenen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Lohnsteuer-Ermäßigung zu beantragen. Die zu erwartende Lohnsteuerermäßigung wird vom Finanzamt berechnet und in die Datenbank eingetragen. Dort ist sie vom Arbeitgeber abrufbar, damit dieser die Freibeträge bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigen kann. Steuermindernde Gründe sind unter anderem:
- Werbungskosten, die die Pauschbeträge übersteigen (etwa durch weite Fahrten,
Abwesenheit während der Woche oder Gebühren für Studienmaterial) - Kosten für Kinderbetreuung
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die über 600 Euro jährlich liegen
- Zu zahlender Unterhalt an dauerhaft getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten
- Hinterbliebenen-Pauschbeträge
- Behinderten-Pauschbeträge
Alte Freibeträge übernehmen und neue beantragen – wo?
Das zuständige Finanzamt des Wohnsitzes bearbeitet die eingehenden Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Der Grund für den Freibetrag muss dem Finanzamt glaubhaft dargelegt werden. Auch wer bereits Freibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat, muss für 2012 einen neuen Antrag stellen, selbst wenn die Freibeträge sich nicht ändern. Bleiben die Freibeträge gleich, kann ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ausgefüllt werden.
Lediglich Hinterbliebene und Behinderte müssen nichts weiter tun und keinen neuen Antrag stellen, aber nur dann, wenn die Pauschbeträge bereits in die elektronische Datenbank eingespeist wurden. Ist das Gültigkeitsdatum für den Freibetrag abgelaufen, kann es sein, dass die Daten noch nicht gespeichert sind.
Bis wann muss der Lohnsteuerermäßigungsantrag gestellt sein?
Für die Antragsstellung auf Lohnsteuer-Ermäßigung gilt als Stichtag der 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres. Steuerzahler müssen ihre Freibeträge für 2012 deshalb spätestens bis zum 30.11.2012 beantragt haben.