Wohngebäudeversicherung: Schäden an Photovoltaikanlagen nicht automatisch beinhaltet

Achtung: Schäden an Photovoltaikanlagen sind nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung integriert.

Photovoltaikanlagen auf den Dächern sind heute keine Seltenheit mehr, in den letzten Jahren nahm der Anteil der Haushalte mit eigener Stromgewinnung um 60 Prozent zu. Immer mehr Haushalte erzeugen dadurch ihren eigenen Strom oder nutzen die Solaranlage als Ergänzung zum bestehenden Heizungssystem, um Energiekosten zu sparen und die Umwelt zu schonen. Doch der eigene Beitrag zum Umweltschutz durch Photovoltaikanlagen auf dem Dach kann bei einem Schaden schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Dem Bericht der Versicherungsauskunftei Regudat GmbH zufolge sind in den Wohngebäudeversicherungen Schäden an Photovoltaikanlagen nicht automatisch beinhaltet.

Rechtzeitige Information

Viele Hausbesitzer informieren sich nicht rechtzeitig über den in der Wohngebäudeversicherungspolice tatsächlich beinhalteten Schutz und wissen damit nicht, dass die teuren Photovoltaikanlagen nicht automatisch im Versicherungsumfang integriert sind. Daher versäumen viele Hausbesitzer, die Gebäudeversicherung über die Montage einer Solaranlage oder Photovoltaikanlage auf dem Dach in Kenntnis zu setzen.

Hohe Kosten bei Schäden

Selbst kleine Stürme können an der Dachanlage schnell Reparaturkosten verursachen, die in Höhe von mehreren Tausend Euro liegen. Ein weiteres Problem ist die Unterversicherung des kompletten Gebäudes, wenn die Anlage nicht in die Versicherung aufgenommen wird. Da eine Photovoltaikanlage für das Gebäude eine deutliche Werterhöhung bedeutet, muss diese in den aktuellen Versicherungswert integriert werden.

Police der Wohngebäudeversicherung überprüfen

Die Experten raten, die Prüfung der Wohngebäudeversicherung auf den aktuellen Schutz und Versicherungswert nicht lange hinauszuzögern. Ist die Photovoltaikanlage nicht im Versicherungsschutz beinhaltet, sollte die Versicherung entsprechend erweitert werden. Bei eventuellen Unklarheiten stehen der Versicherungsvertreter, der Makler oder auch die Versicherungsgesellschaft direkt zur Beratung zur Verfügung.

Die Experten können zudem Auskunft dazu geben, ob Sabotage, Induktionsschäden oder Bedienfehler an der Photovoltaikanlage im Versicherungsumfang integriert sind. Die Versicherungsauskunftei Regudat steht für Fragen ebenfalls zur Verfügung.
Weitere Informationen unter www.regudat.de.