Allianz-Lebensversicherung: Verbraucherzentrale reicht Sammelklage ein

Verbraucherzentrale Hamburg reicht Sammelklage beim LG Stuttgart ein, um aus einer BGH-Entscheidung aus 2010 bezüglich der Wirksamkeit von Vertragsklauseln jetzt für die Kunden finanzielle Ansprüche in Form von Nachzahlungen durchzusetzen.

Berechnungsmodus der Rückkaufwerte und Stornoabzüge angezweifelt

Zur Durchsetzung fairer und damit höherer Rückkaufwerte nach vorzeitiger Beendung von Lebensversicherungen hat die Verbraucherzentrale Hamburg am letzten Werktag des vergangenen Jahres für 80 ihrer Kunden beim Landgericht Stuttgart eine Sammelklage eingereicht. Der vorläufige Streitwert beziffert sich auf 40.000 €, das sind ca. 500 € pro Kunde. Die Verfahrenskosten werden finanziert, so dass weder die Verbraucherzentrale noch die Kunden das finanzielle Risiko tragen müssen. Außerdem haben weitere ehemalige Kunden der Allianz die Möglichkeit, sich der Sammelklage anzuschließen und ihre Ansprüche per Musterbrief beim Versicherer anzumelden.

Chancen für Kündigungen nach 2008

Die Anzahl Kunden, die einen Rückkaufwert in Form eines Auszahlungsbetrages deutlich unter dem eingezahlten Niveau hinnehmen musste, ist indes größer. Nachzahlungen für zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 abgeschlossene Verträge lehnte der Versicherer jedoch kategorisch ab. Laut Verbraucherzentrale entbehren die Klauseln zur Berechnung des Rückkaufwertes und des Stornoabzuges allerdings der Wirksamkeit. Ansprüche von Kunden, die ihren Vertrag 2005, 2006 oder 2007 gekündigt haben unterlagen mit Ablauf des 31.12.2010 der Verjährung. 2011 können also all diejenigen Zahlungsklage erheben, die 2008 oder später gekündigt haben.

Hoffnung durch Bezug auf BGH Entscheidung aus 2010 und vergleichbare Urteile

Während die Verbandsklage der Verbraucherzentrale (AZ: 20 O 87/10) zwar zu einer Entscheidung – allerdings lediglich hinsichtlich der Wirksamkeit von bis Mitte 2001 verwendeter Klauseln- führte, zielt die neuerliche sogenannte Einziehungsklage letztendlich darauf ab, die Kunden auch monetär von einer Entscheidung profitieren zu lassen. Man geht hier von einem Erstattungsbetrag von 1,3 – 4 Milliarden Euro aus, abhängig davon ob sich die Allianz auf Verjährung beruft oder einen Nachzahlungsbetrag von durchschnittlich 500 – 1.000 € schätzt. In der Zwischenzeit hatte auch das Hanseatische Oberlandesgericht gegen die Versicherer ERGO, Generali, Iduna und Deutscher Ring ähnliche Gerichtsurteile erwirken können. Verbraucher erwarten jetzt die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes.