Die Aufsicht bei den Inkassounternehmen lässt nach Angaben der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sehr zu wünschen übrig. Schwarze Schafe kommen ungeschoren davon, weil es neben der fehlenden Aufsicht an vielen Stellen hapert.
Kürzlich wurde die Klage einer Adipositas-Patientin in zweiter Instanz vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz abgewiesen, nachdem ihre Krankenkasse sich weigerte, die Kosten für eine Magenverkleinerung zu übernehmen. Die Kasse argumentierte, dass noch nicht alle erforderlichen Behandlungsoptionen ausgeschöpft waren.
Solange nicht heraus ist, ob ein neuer Geschäftspartner vertrauenswürdig ist, sollten besser keine Schecks als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Bei ungedeckten Schecks könnte der Empfänger sonst mit leeren Händen dastehen.