Anlagegold ist mehrwertsteuerfrei

Politische Konflikte, Börsenturbulenzen und Finanzkrisen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass Sparer und Anleger ihre Ersparnisse in Gold anlegen. Der Kauf von sogenanntem Anlagegold ist sogar mehrwertsteuerfrei.

Politische Konflikte, Börsenturbulenzen und Finanzkrisen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass Sparer und Anleger ihre Ersparnisse in Gold anlegen. Der Kauf von sogenanntem Anlagegold ist sogar mehrwertsteuerfrei.

Was ist Anlagegold?
Dazu zählen zum einen handelsübliche Goldbarren zum anderen nach 1800 geprägte Goldmünzen, gesetzliche Zahlungsmittel sind oder waren und deren Marktpreis sich hauptsächlich nach ihrem Goldgehalt berechnet. In Einzelfall kann die Abgrenzung schwierig sein. Die von Banken gern verkauften 10- und 20-Goldmarkstücke der deutschen Kaiserzeit (1871 bis 1915) waren daher bisher – je nach Verhältnis des Goldwertes zum Kaufpreis – teilweise steuerfrei erhältlich, teils musste Mehrwertsteuer gezahlt werden.

Klare Richtlinien
Nun bringt die, für das Jahr 2014 vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Goldmünzenliste der EU, Klarheit. Hier werden alle als Anlagegold anzusehende Goldmünzen aufgelistet, die mehrwertsteuerfrei erhältlich sind, erstmals auch Goldmarkstücke der deutschen Kaiserzeit. Das Goldmünzenverzeichnis (publiziert am 8. Mai 2014 von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der EU) kann im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de heruntergeladen werden.