Erstattungsbetrag für ADHS-Präparat Elvanse seit 1. Juni 2014

Seit dem 1. Juni 2014 gilt ein Erstattungsbetrag für das ADHS-Präparat Elvanse ®, dadurch hat die Verordnung keine höhere Belastung im Vergleich zu Strattera ® zur Folge.

Durch die Einführung eines Erstattungsbetrags für das ADHS-Präparat Elvanse ® wird eine höhere Belastung in der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der Vergleichstherapie mit Srattera ® im Allgemeinen verhindert, die vom gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt wurde. Dies geht aus der Erläuterung des Geschäftsführers der Shire Deutschland GmbH, Dr. Werner Föller, zum Preiskonsens hervor.

Die Vereinbarung wurde zwischen der Shire Deutschland GmbH und dem GKV-Spitzenverband getroffen. Wie der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus v. Stackelberg erklärt, verdeutlicht das Ergebnis eine Verständigung auf einen Kompromiss, auch wenn für ein Produkt kein Zusatznutzen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den gemeinsamen Bundesausschuss bestätigt wurde.

Grundlage der Verhandlungen:
Als Basis der Verhandlungen diente der Beschluss vom 14. November 2013 des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Nutzenbewertung. Bei Elvanse ® handelt es sich um das erste Präparat zur ADHS-Behandlung, das dem Verfahren der frühen Nutzenbewertung und der darauf folgenden Verhandlungen über den Erstattungsbetrag unterlag.
Durch den vereinbarten Erstattungsbetrag wird der Arzt bei der Verordnung nicht von der Pflicht befreit, die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verordnung zu prüfen. Für die Wirtschaftlichkeit einer Verordnung gelten die Vorgaben gemäß Â§ 12 SGB V, sofern keine Richtlinien gemäß Â§ 92 Abs. 1 SGB V dagegen sprechen.

Neuer Wirkstoff Lisdexamfetamin:
Bei Lisdexamfetamin handelt es sich um einen neuen Wirkstoff. Dieser wird in inaktiver Form durch die Patienten eingenommen, im Blutkreislauf erfolgt eine Umwandlung in eine aktive Form. Elvanse ® kommt zur Therapie von Kindern und Jugendlichen mit der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung ADHS zum Einsatz, wenn eine zuvor erfolgte Behandlung mit Methylphenidat als klinisch unzureichend erachtet wird.