Neue Regelungen für Kinderkrankentage ab 2024 bringt mehr Flexibilität für Eltern

2024 bringt Änderungen bei Kinderkrankentagen und -geld: Mehr Tage, telefonische Krankschreibung und Sonderregelungen für stationäre Aufenthalte.

Mit Beginn des Jahres 2024 treten neue Regelungen für Kinderkrankentage in Kraft, die Eltern zusätzliche Flexibilität bieten. Das “Pflegestudiumstärkungsgesetz” sieht vor, dass ab dem 01.01.2024 jedes gesetzlich versicherte Elternteil für jedes Kind bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen kann. Für Alleinerziehende steigt die Zahl der Anspruchstage sogar auf 70 Arbeitstage pro Jahr.

Eine signifikante Änderung ist die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung. Ärztliche Bescheinigungen können nun auch telefonisch oder via Videosprechstunde ausgestellt werden, was den Prozess erheblich vereinfacht. Dies gilt für maximal fünf Tage, vorausgesetzt das Kind ist der Praxis bekannt und der Arzt hält diese Form der Krankschreibung für angemessen.

Dominik Biehl von der IKK Südwest weist darauf hin, dass nur gesetzlich versicherte Kinder Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Bei unterschiedlich versicherten Eltern, wenn also ein Elternteil gesetzlich und das andere privat versichert ist, besteht dieser Anspruch nicht, wenn das Kind privat versichert ist. Für verbeamtete Elternteile gibt es Sonderregelungen.

Eine weitere Neuerung ist der Anspruch auf Kinderkrankengeld bei einer stationären Mitaufnahme eines Elternteils mit dem erkrankten Kind. Dieser Anspruch besteht so lange, wie die Mitaufnahme andauert und wird nicht auf die regulären Kinderkrankentage angerechnet. Voraussetzung ist, dass das Kind unter zwölf Jahre alt ist oder bei einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.