Während 65 Kassen den Beitrag senken, werden nur bei acht Kassen höhere Zahlungen fällig.
Der seit 2009 geltende Einheitsbeitrag darf seit dem 1. Januar 2015 von den gesetzlichen Krankenkassen geändert werden. Mittlerweile haben alle Kassen ihre Beträge veröffentlicht. Während sich die Belastungen für die Versicherten von 65 Kassen reduzieren, zahlen die Versicherten bei 8 Kassen mehr. Mittlerweile erheben die Kassen Beiträge zwischen 14,6 und 15,9 Prozent.
Einsparpotenzial bei Kassenwechsel
Nach Angaben des Internetportals der Stiftung Warentest, test.de, kann ein Wechsel – abhängig von Einkommen und Beitragssatz der Kasse – bis über 450 Euro jährlich einsparen. Der bisher geltende Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent darf gesenkt oder erhöht werden. Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 4.125 Euro können bei einem Kassenbetrag von 14,6 Prozent gegenüber einem Satz von 15,5 Prozent fast 450 Euro jährlich eingespart werden. Bei 2.000 Euro Verdienst bleiben durch einen Wechsel noch mehr als 200 Euro zusätzlich in der Kasse.
Wechseln ist einfach
Ab dem Zeitpunkt der Erhebung eines Zusatzbeitrages kann der Versicherte mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Bei einer Kündigung im Januar gilt der Versicherungsschutz der neuen Kasse ab April. In der GKV herrscht Annahmepflicht, d. h., kein gesetzlich Versicherter darf abgelehnt werden.