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Was ist beim Gasanbieterwechsel zu beachten?



Seit der Gasmarkt geöffnet wurde, besteht auch für Gaskunden die Möglichkeit . ähnlich wie im Bereich der Stromversorgung . den Anbieter zu wechseln. So können günstige Angebote anderer Gasanbieter genutzt werden, was am Ende viel Geld sparen kann. Ein Gasanbieterwechsel ist unkompliziert, einfach und sicher. Und viel Zeit kostet es auch nicht.

Gaszähler und -leitungen werden von externen Gasanbietern beim lokalen Versorger angemietet, welcher weiterhin verantwortlich für Reparaturen und Instandhaltung ist. Für einen Gasanbieterwechsel sind keinerlei technische Arbeiten notwendig, der Zähler bleibt bestehen. Die Ablesung des Zählerstandes erfolgt entweder durch den neuen Anbieter oder durch den lokalen Versorger, je nach vertraglicher Vereinbarung zwischen den Gasanbietern. Nach Vertragsunterzeichnung erfolgt die erste Belieferung mit Gas durch den neuen Anbieter in etwa 6 Wochen zum Monatsersten.

Um den Wechsel des Gasanbieters reibungslos über die Bühne zu bringen, ist es notwendig, folgende Angaben zur Hand zu haben:

  1. den Namen und die komplette Anschrift der Verbrauchsstelle
  2. den gewünschten Liefertermin bzw. Einzugstermin, ab dem das Gas vomneuenAnbieterkommen soll
  3. die Zählernummer, die sich auf der Gasuhr befindet
  4. den Zählerstand, der am besten mit einem Zeugen abgelesen werden solle
  5. den Namen des lokalen Gasversorgers
  6. die Kunden-Nummer beim lokalen Gasversorger

Während Eigentümer oder Mieter eines Hauses oder einer Einliegerwohnung in der Regel wissen, wo sich der Gaszähler befindet, ist das ist großen Wohneinheiten nicht immer der Fall. Hier kann die Hausverwaltung, der Vermieter oder der Hausmeister Auskunft geben, wo der Gaszähler zu finden ist.

Rechte und Fristen beim Umzug . Was ist zu beachten?



Hat man ausreichend Zeit, sich vor einem Umzug für einen neuen Gasversorger zu entscheiden, sollte man die Vertragsunterlagen mit allen oben genannten Informationen so früh wie möglich dem neuen Anbieter zukommen lassen. So kann die Gasbelieferung durch den neuen Anbieter direkt ab Einzug beginnen und der lokale Gasanbieter kommt erst gar nicht ins Spiel. Das erleichtert die Durchführung und erspart viel Papierkram. Der Gaskunde ist grundsätzlich bei Umzug berechtigt, den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des Monats zu kündigen. Wohnt man bereits in der neuen Wohnung ist es ratsam, den Gasanbieterwechsel innerhalb eines Monats nach Einzug zu vollziehen.

Zieht man innerhalb einer Gemeinde um, und man entschließt sich dazu, den alten Gasversorger beizubehalten, ist es ratsam, diesem mindestens 6 Wochen vor Umzug zu informieren, um eine nahtlose Gasversorgung zu gewährleisten. Zieht man in eine andere Region und man möchte das Gas nach wie vor vom alten Gaslieferanten beziehen, sollte man frühzeitig prüfen, ob diese an den neuen Wohnort liefern kann.

Errechnung des Gas-Verbrauchs



Ist nach dem Ablesen des Gaszählers der Gasverbrauch nur in Kubikmetern (m3) bekannt, so kann man den Wert in Kilowattstunden umrechnen, indem man den Gasverbrauch in Kubikmetern mit dem Brennwert multipliziert. Die Angabe des Brennwertes ist auf der Gasrechnung zu finden. Ist jedoch der Brennwert nicht bekannt, kann man per Multiplikation der Kubikmeter mit dem Faktor 10,3 einen Schätzwert erreichen.

Durchschnittswerte Gas-Jahresverbrauch (Kilowattstunden)



HaushaltsgrekWh/Jahr
Single7.000 kWh
Paar10.000 kWh
Kleinfamilie17.000 kWh
Familie24.000 kWh bis 30.000 kWh
Groamilie45.000 kWh


Leistung (Kilowatt)
GebdeartKW/Quadratmeter
Neubau (nach WmeschutzEnEV 2002)0,045 bis 0,060 KW
Neubau (nach Wmeschutzverordnung 1995)0,050 bis 0,060 KW
Gebde (vor 1995 errichtet, normale Wmedmung)0,070 bis 0,090 KW
Altbauten (ohne besondere Wmedmung)ca. 0,120 KW