Das umstrittene Betreuungsgeld wird ab August an die Eltern gezahlt, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen.
Eltern können ab August 2013 das umstrittene Betreuungsgeld erhalten, wenn sie ihre Kleinkinder zu Hause betreuen. Eltern, die ihre ein bis zwei Jahre alten Kinder zu Hause betreuen, erhalten 100 Euro im Jahr 2013, ab 2014 wird der Betrag auf 150 Euro monatlich erhöht. Auf Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe und Kinderzuschlag wird das Betreuungsgeld angerechnet.
Aufhebung scheiterte
Das Vorhaben der schwarz-gelben Koalition, dem bereits der Bundestag zugestimmt hatte, wurde nun auch vom Bundesrat genehmigt. Ein Antrag, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, um es dort aufzuheben, bekam nur 30 Stimmen, für eine Aufhebung wären mindestens 36 Stimmen erforderlich gewesen.