Rentenreform stellt Mütter und Langzeitversicherte besser

Gute Nachrichten für Mütter und Langzeitversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit Wirkung der Rentenreform der Bundesregierung ab Juli 2014 erhalten sie mehr Geld.

Hinsichtlich des Renteneintritts für Langzeitversicherte sowie Kindererziehungszeiten gibt es ab Juli 2014 neue Regelungen. Über die Rentenreform wird ausführlich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest sowie unter www.test.de/rentenreform berichtet. Der umfangreiche Artikel von Finanztest berät die Betroffenen, klärt über Neuerungen auf und gibt auch künftigen Rentnern anhand von Checklisten wertvolle Tipps.

Doppelte Rente für Kindererziehungszeiten
Frauen, die bereits Bezieherinnen von Altersrente sind und deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen ab Juli 2014 für die jeweiligen Kinderziehungszeiten doppelte Rente. Davon profitieren insgesamt 9,45 Millionen Frauen. Die Kindererziehungszeiten der Mütter, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, werden künftig auch besser bewertet, sodass oftmals die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erreicht werden kann. Um den Rentenanspruch zu sichern, sollten lt. Finanztest freiwillige Beiträge für die fehlenden Versicherungsjahre gezahlt werden. Die Neuregelungen zu den Kindererziehungszeiten kommen in manchen Fällen auch den Vätern zugute.

Langzeitversicherte: Mit 63 in Rente ohne Abzüge
Hunderttausende Langzeitversicherte profitieren ebenfalls von der Rentenreform der Bundesregierung. Geburtenjahrgänge vor 1953, die 45 Versicherungsjahre nachweisen können, können mit 63 Jahren ohne Abzüge ihren wohlverdienten Ruhestand antreten. Neurentner mit Erwerbsminderungsrente erhalten ab Juli ebenfalls mehr Geld.