Der ADAC warnt: Die 7 teuersten Fehler nach einem Unfall

Abwicklung der Unfall-Schadensmeldung, Absicherung der Unfallstelle und eigenständige Verhandlungen – was ist richtig”

Ein Unfall ist schnell passiert und grundsätzlich ärgerlich. Tritt man allerdings in eine der vielen Fallen, die bei der Schadensabwicklung nur darauf warten zuzuschnappen, kann es teuer werden. Der ADAC hat deshalb die sieben teuersten Fehler zusammengestellt, die ein Autofahrer nach einem Verkehrsunfall machen kann.

1. Abgabe einer unwahren Schadensmeldung
Stimmen die Angaben, die in der Schadensmeldung gemacht werden, nicht mit dem tatsächlich geschehenen überein, ist die Versicherung berechtigt, die Leistung zu kürzen oder gar komplett zu verweigern. Ist der Schaden bereits beglichen und die Lüge kommt ans Licht, kann die Versicherung die erbrachten Leistungen zurückfordern.

2. Fehlende Absicherung der Unfallstelle
Sichert ein Autofahrer die Unfallstelle nicht unverzüglich ab und es ereignen sich deswegen Unfälle mit Personenschäden, können Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder im schlimmsten Fall fahrlässiger Tötung eingeleitet werden. Im günstigsten Fall passiert nichts und man wird mit 30 Euro Verwarnungsgeld bestraft.

3. Bewegen des Unfallfahrzeugs
Ein Unfallfahrzeug soll erst dann zur Seite gefahren werden, wenn die Unfallsituation mit Kreide markiert und anschließend fotografiert wurde. So kann man die Beweissituation festhalten und ist auf der sicheren Seite. Erst dann soll das Fahrzeug an den Fahrbahnrand verbracht werden. Bei Bagatellschäden muss das Fahrzeug jedoch unverzüglich an die Seite gefahren werden, sonst blühen dem Autofahrer bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld.

4. Schadenmeldung an Ort und Stelle
Der Schaden sollte nicht sofort vor Ort der gegnerischen Versicherung mitgeteilt werden. Auch wenn diese daran interessiert sind so schnell wie möglich von dem Schaden zu erfahren, um diesen in ihren Vertragswerkstätten beheben zu lassen und um Sachverständige und Rechtsanwälte aus der Schadenregulierung herauszuhalten. Dies kann aber zur Folge haben, dass Ansprüche im Eifer des Gefechts einfach vergessen werden. Also: Erst in aller Ruhe feststellen was beschädigt ist und dann erst die Versicherung kontaktieren.

5. Verhandlungen mit der Versicherung
Bei unverschuldeten Unfällen sollte der Autofahrer grundsätzlich die Verhandlung einem Profi überlassen und die Sache einem Anwalt übergeben. Sonst kann es sein, dass Ansprüche vergessen werden.

6. Unvollständige Daten
Liegen der Versicherung nicht alle Daten vor, verzögert sich die Bearbeitung der Schadenregulierung. Eine Auszahlung von Entschädigungen kann erst dann erfolgen, wenn der Versicherung sämtliche Daten vorliegen.

7. Eigenständige Entscheidungen
Im Kaskofall hat eine Versicherung Weisungsrecht. Sie darf bestimmen, welche Werkstatt oder welcher Gutachter beauftragt wird. Eigenmächtige Entscheidungen ohne Rücksprache mit der Versicherung können sehr teuer werden, denn im Zweifel zahlt die Versicherung nicht für die Leistung einer anderen Werkstatt oder eines nicht von ihr bestellten Gutachters.

Der ADAC rät Geschädigten unbedingt einen Anwalt einzuschalten, um objektiv über Ansprüche nach einem Unfall informiert zu werden.