Hartz-IV-Empfänger: Neue Regeln für Zusatzverdienst

Experten von Union und FDP einigten sich auf neue Regeln beim Zusatzverdienst für Hartz-IV-Empfänger.

In Zukunft soll den Hartz-IV-Empfängern mehr von dem Arbeitslohn aus einem Zusatzverdienst bleiben. Experten der schwarz-gelben Koalition einigten sich auf neue Regeln, welche Kosten dafür bei den Steuerzahlern anfallen, wurde noch nicht bekannt gegeben.

Nach Angaben von Jens Flosdorff, dem Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, nach der Konferenz der Experten von Union und FDP zufolge sollen Hartz-IV-Empfänger, die zwischen 800 und 1.000 € neben den Sozialleistungen dazuverdienen, weniger Abzüge in Kauf nehmen müssen. Künftig sollen Hartz-IV-Empfänger, die zwischen 100 und 1.000 € dazu verdienen, generell 20 Prozent des Arbeitslohns ohne Abzüge von den Hartz-IV-Leistungen behalten dürfen. Für die ersten 100 € Zusatzverdienst bleibt der bisherige Freibetrag entgegen den ursprünglichen Plänen der Koalitions-Arbeitsgruppe in voller Höhe erhalten.

Bislang durften nur die ersten 100 € als Zusatzverdienst zu Hartz IV komplett behalten werden. Bei Zusatzeinkünften von Hartz-IV-Empfängern, die zwischen 100 und 800 € lagen, wurden 80 Prozent mit den Sozialleistungen aus Hartz IV verrechnet. Bei einem Zusatzverdienst von über 800 € wurden 90 Prozent von den Hartz-IV-Leistungen in Abzug gebracht. Hartz-IV-Empfänger, die bisher die Sozialleistungen durch einen 400-Euro-Job aufstockten, durften letztendlich 160 € selbst behalten, der Rest wurde mit der Leistung vom Staat verrechnet.

Die Entscheidung der Koalitions-Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zielt darauf ab, für Langzeitarbeitslose in Hartz IV stärkere Anreize zu bieten, in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Geld zu den Sozialleistungen vom Staat dazu zu verdienen anstatt lediglich geringfügige Beschäftigungen anzunehmen.

Im nächsten Koalitionsausschuss soll die Entscheidung über die neuen Regelungen zum Zusatzverdienst von Hartz-IV-Empfängern zur Vorlage kommen. Diese neu erarbeiteten Regeln sollen wichtige Säulen im Rahmen der Hartz-IV-Reform darstellen, die bis Ende 2010 mit Neuberechnungen der Hartz-IV-Regelsätze vorliegen soll.
Über das gesamte Paket der neuen Regelsätze, das 5 € mehr für Erwachsene und neue Bildungs-Sachleistungen für Kinder von Hartz-IV-Empfängern vorsieht, soll im Bundeskabinett am 20. Oktober 2010 eine Entscheidung getroffen werden.