BA reduziert Ein-Euro-Jobs und erwartet Hartz-IV-Änderung erst im Frühjahr

Bundesagentur für Arbeit erwartet keine signifikante Erhöhung der Regelsätze und rät, Leistungen aus dem Bildungspaket bereits vor Gesetzeseinführung zu beantragen.

Trainingszentren eine Möglichkeit der Weiterqualifizierung

Heinrich Alt, Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), macht sich weiter für die Reduzierung der Ein-Euro-Jobs stark und will eine bessere Vermittlung und Betreuung in den Vordergrund stellen. So könnten Trainingszentren künftig eine wichtige Rolle bei der Weiterqualifizierung spielen. Alt beobachtet in diesem Zusammenhang die Niederlande: Arbeitslose erhalten dort Unterstützung in Form von Teilnahmen an Weiterbildungskursen, im Gegenzug müssen sie täglich bei ihrer Agentur vorstellig werden.

Reduzierung der Ein-Euro-Jobber und Alternativen

Grundsätzlich sinkt die Zahl der Ein-Euro-Jobs stetig. Lediglich in der Region Thüringen registrierte man mit 13.718 Ein-Euro-Jobbern im Vergleich zum Vorjahr (August 2009 – August 2010) einen Anstieg um knapp 490. Auf welche Alternativen soziale Einrichtungen wie z. B. Tafeln oder Obdachlosenunterkünfte langfristig zurückgreifen werden, bleibt unklar. Für die ungefähr 300.000 Erwerbslosen mit den geringsten Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt soll es künftig einen weiteren, sogenannten sozialen Arbeitsmarkt geben. Für Menschen mit Beeinträchtigungen zieht man die Möglichkeit der Integration in Behindertenwerkstätten in Betracht.

Zahlung etwaiger erhöhter Hartz-IV-Regelsätze nicht vor Frühjahr erwartet

Das Ende der Frist für die Neuberechnung der Regelsätze war vom Bundesverfassungsgericht auf den 01.01.2011 bestimmt worden. Die BA erwartet eine verbindliche Entscheidung zur Neuberechnung der Regelsätze daher erst im Anschluss an die Tagung des Bundesrates am 11. Februar 2011. Bis Ende März würde es dann dauern, bis rückwirkende Nachzahlungen angewiesen sind. Diese sieht Alt darüber hinaus in einem derart enttäuschenden Umfang, dass er eine Flut von Widersprüchen befürchtet. Bei der BA glaubt man dass im besten Fall die Regelsätze aus dem bisherigen Gesetzentwurf (5 Euro pro Monat) zur Anwendung kommen werden. Auch das Bildungspaket hält man vor dem Hintergrund der Verwaltungskosten für kaum aufstockbar. In der Verschlankung des Verwaltungsaufwandes für die Bewilligung sieht man den größten Handlungsbedarf, fließen doch 175 Millionen € der insgesamt 700 Millionen € allein in die Bearbeitung.