Lottoverbot für Hartz IV-Empfänger in Niedersachsen

Für Hartz IV-Empfänger in Niedersachsen gilt künftig ein Lottoverbot – das Landgericht Oldenburg sprach eine einstweilige Verfügung gegen Lotto Niedersachsen aus.

Nach der vom LG Oldenburg ausgesprochenen einstweiligen Verfügung gegen Lotto Niedersachsen gilt künftig ein Lottoverbot für Hartz IV-Empfänger.

Das Landgericht Oldenburg sprach am 19.04.2011 eine einstweilige Verfügung gegen Lotto Niedersachsen aus. Das Urteil wurde mit dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb begründet. Lotto Niedersachsen wird durch die Verfügung verpflichtet, für den Schutz von Menschen mit niedrigem Verdienst vor Glücksspielen zu sorgen. Den Antrag auf die Verfügung stellte erneut der Sportwetten-Anbieter Tipico.

Nach Angaben von Dr. Rolf Stypmann, dem Sprecher der Geschäftsleitung von Lotto Niedersachsen, soll der Beschluss mit allen möglichen Rechtsmitteln bekämpft werden. Die Verfügung würde lediglich zur Diskriminierung der großen Personengruppe der Hartz IV-Empfänger führen. Eine gesetzliche Grundlage für ein Lottoverbot für Leistungsempfänger in ALG II sei jedoch nach Ansicht von Lotto Niedersachsen nicht gegeben.

Dem Lottoverbot in Niedersachsen mit der einstweiligen Verfügung des LG Oldenburg ging bereis ein Gerichtsbeschluss gegen die Westdeutsche Lotterie voraus. Dieser ist es ebenfalls verboten, Spiel- und Wettscheine an Hartz IV-Empfänger zu verkaufen.