BAföG 2011 steigt auf 670 Euro

Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Selbiges normiert die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Studenten und Schülern in der Bundesrepublik Deutschland. Umgangssprachlich wird die finanzielle Leistung selbst ebenfalls als BAföG bezeichnet.

Durch das im Jahr 2010 verabschiedete 23. Gesetz zur Änderung des BAföG ergeben sich für die Anspruchsberechtigten einige Veränderungen. Rückwirkend zum 1. Oktober 2010 werden die Bedarfssätze um 2 % und die Freibeträge um 3 % erhöht. Der BAföG-Höchstsatz beträgt dann inklusive aller Zuschläge 670 Euro im Monat, statt wie bisher 648 Euro. Eine weitere wichtige Neuerung gibt es im Bereich des Mietkostenzuschlags. Dessen Auszahlung erfolgt ab 2011 pauschal ohne die Beibringung besonderer Nachweise. Auch ältere Auszubildende profitieren von der Gesetzesänderung. So wird die Altersgrenze, bis zu der ein Masterstudium aufgenommen werden muss, um noch Förderung nach dem BAföG bekommen zu können, von 30 auf 35 Jahre angehoben. Bei Auszubildenden, die eigene Kinder erziehen, verschiebt sich die allgemeine Altersgrenze von 30 Jahren so lange, bis jedes Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat. Dies gilt entsprechend für die besondere Altersgrenze für Masterstudiengänge. Weiterhin finden durch die Änderung des BAföG die für Ehegatten geltenden Vorschriften nun auch Anwendung auf Partner/innen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Eine letzte bedeutende Verbesserung gibt es für Studierende, die den Studiengang wechseln möchten. Während ein Fachrichtungswechsel ab dem 3. Fachsemester bis zum 1. Oktober 2010 nur noch in Ausnahmefällen voll gefördert wurde, verbleibt es jetzt auch in derartigen Fällen bei der Normalförderung über den Zeitraum der Regelstudienzeit.
Zu beachten ist auch, dass begabungs- und leistungsabhängige Stipendien bis zu einem monatlichen Betrag von 300 Euro in jedem Fall anrechnungsfrei bleiben.

Beim BAfög 2011 unbedingt beachten

Unerfahrene BAföG Antragsteller sollten unabhängig von der neuesten Gesetzesänderung auch im Jahr 2011 eines unbedingt bedenken. Eigenes Vermögen ist bis auf einen Freibetrag in Höhe von 5200 Euro zur Gänze für die eigene Ausbildung einzusetzen. Erst wenn das Vermögen unter diese Grenze fällt, hat ein Antrag auf Förderung Aussicht auf Erfolg. Zu berücksichtigen sind dabei auch stets möglicherweise von Eltern oder Großeltern angelegte Sparvermögen, Lebensversicherungen oder ähnliches. Unbedingt sollten die Angaben über das Vermögen wahrheitsgemäß gemacht werden, denn diese können von den Behörden in gewissem Umfang überprüft werden. Falschangaben können zu Rückzahlungsforderungen oder sogar zu einer Strafanzeige führen!

Im Ergebnis bringt die neueste Änderung des BAföG für die Studierenden einige Vorteile mit sich. So ist auch damit zu rechnen, dass die Zahl der Anspruchsberechtigten im Jahr 2011 merklich steigen wird und die Ausbildungsförderung in Deutschland damit weiter an Effizienz gewinnt.