Betreuungsgeld: Wem steht es zu und wie beantrage ich Betreuungsgeld?

So beantragen Sie Betreuungsgeld. Zusätzlich zum Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahre wird der Anspruch auf Betreuungsgeld verabschiedet. So sollen Eltern ihre Kinderbetreuung flexibler organisieren können.

Eltern sollen mehr Unterstützung bei der Betreuung ihres Nachwuchses erhalten. Ab dem 1. August 2013 entsteht ein Rechtsanspruch auf einen öffentlich angebotenen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Mit der zeitgleichen Einführung des Betreuungsgelds soll die verbleibende Lücke im Angebot staatlicher Förder- und Betreuungsangebote für Kinder bis zum dritten Lebensjahr geschlossen werden. Eltern sollen so flexibler in der durch die Familie organisierte Kinderbetreuung werden und zugleich soll ihnen eine Wahl über die Form der Betreuung ermöglicht werden.

Wem steht das Betreuungsgeld zu?
Der Deutsche Bundestag hat geregelt, dass die Eltern Anspruch auf das Betreuungsgeld haben, deren nach dem 1. August 2012 geborenes Kind nicht in einer öffentlichen KITA oder Tageseinrichtung untergebracht ist.

Wann kann das Betreuungsgeld in Anspruch genommen werden?
Das Betreuungsgeld kann nur dann bezogen werden, wenn der Anspruch auf das Elterngeld voll ausgeschöpft wurde, maximal für 22 Monate pro Kind. Beide Leistungen können nicht parallel erhalten werden, im Regelfall sollte die Zahlung des Betreuungsgeldes übergangslos den Rahmenbezug (14 Monate) für das Elterngeld anknüpfen. Ein gleichzeitiger Bezug beider Zahlungen kann auch dann nicht vorgenommen werden, wenn die Partnermonate bei der Elternzeit nicht in Anspruch genommen wurden.

Berufstätigkeit der Mütter soll gefördert werden
Eine Zahlung des Betreuungsgeldes wird von einer Erwerbstätigkeit und der Einkommenshöhe der Eltern nicht beeinflusst. Allerdings wird es auf die Bezüge von Arbeitslosengeld II und der Sozialhilfe angerechnet und die Leistungen entsprechend gekürzt. Generell wird das Betreuungsgeld steuerfrei ausgezahlt.

Bundesregierung will durch die Zusatzzahlung Altersabsicherung & Bildung fördern
Durch das Betreuungsgeldergänzungsgesetz (vom Deutschen Bundestag beschlossen am 28. Juni 2013, liegt derzeit beim Bundesrat) will die Bundesregierung Eltern motivieren, das Kapital für zusätzliche Altersvorsorge oder zum Bildungssparen zu verwenden. Die Inanspruchnahme einer dieser Optionen wird mit einem Bonus von 15 Euro monatlich gefördert. Damit will man die Wichtigkeit des Aufbaus einer zusätzlichen Altersvorsorge beziehungsweise von Bildungssparen verdeutlichen und gleichzeitig fördern. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden die Einzelheiten feststehen.

Informationen und der Antrag können unter folgenden Adressen heruntergeladen werden