Mieterbund kritisiert Pauschalregelungen im Gesetzentwurf zur Hartz-IV-Reform der Bundesarbeitsministerin.
Die Pauschalregelungen für Unterkunfts- und Heizkosten, die im aktuell von der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgelegten Gesetzentwurf zur Hartz-IV-Reform enthalten sind, stoßen beim Mieterbund auf Kritik. Laut Gesetzentwurf ist die Ermächtigung der Kreise und kreisfreien Städte per Landesgesetz zum Erlass einer neuen Satzung für deren Region geplant. Damit könnten sowohl Landkreise, als auch kreisfreie Städte künftig im Rahmen der Hartz-IV-Leistungen Grenzwerte oder Pauschalen festsetzen, die bei den Unterkunfts- und Heizkosten zum Tragen kommen.
Zu den Satzungen wird im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Hartz-IV-Reform erläutert, dass nur noch kleinere Wohnungen anerkannt und als angemessen erachtet werden können. Im Hinblick auf die Quadratmeterpreise dürfen die Kreise und kreisfreien Städte auf einfache Wohnungen verweisen, die in den unteren Standardbereichen zu finden sind. Neben dieser Neuregelung ist im Gesetzentwurf zur Hartz-IV-Reform zudem vorgesehen, das in Zukunft auch Gesamtpauschalen für die Unterkunfts- und Heizkosten im Zuge der Kostenübernahme zulässig sind.
Dr. Franz-Georg Rips, der Präsident des Deutschen Mieterbundes, warnt jedoch vor Leistungskürzungen für Unterkunft und Heizung für die Hartz-IV-Empfänger, egal ob diese als Pauschalregelungen, neue kommunale Satzungen oder als Grenz- und Oberwerte zur Anwendung kommen.
Der Mieterbund fordert ganz klar die Sicherstellung, dass im Rahmen der Hartz-IV-Leistungen die Kosten für Unterkunft und Heizung in voller Höhe und im tatsächlichen Umfang getragen werden, wenn die Kosten sich in angemessenem Rahmen bewegen. Dabei sollte jeweils der Einzelfall als Maßstab angesetzt werden und nicht auf Pauschalen verwiesen werden. Besonders im Bereich der Heizkosten macht der Mieterbund die ablehnende Haltung deutlich.
Nach Ansicht von Dr. Rips resultieren aus den Neuregelungen, die im Gesetzentwurf zur Hartz-IV-Reform geplant sind, keinesfalls die erhoffte Transparenz und Rechtssicherheit. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes befürchtet eher gegenteilige Auswirkungen, sodass es absolut unübersehbar wird, welche Kosten für Unterkunft und Heizung in welcher Region aufgrund kommunaler Satzungsänderungen als angemessen erachtet werden. Die Rechtsstreitigkeiten sind seiner Meinung nach dabei schon vorprogrammiert, da es zu Widersprüchen zum bundesweit gültigen Recht kommen dürfte und die Rechtslagen je nach Region und Stadt jeweils differenziert und damit vollkommen uneinheitlich wird.