Schwangere Hartz IV Empfängerin von Jobcenter auf Null sanktioniert

Einer schwangeren Hartz IV Empfängerin wurde vom Jobcenter in Braunschweig 3 Monate lang die Sozialleistung auf Null reduziert.

Das Jobcenter in Braunschweig hat einer schwangeren Hartz IV Empfängerin die Sozialleistungen 3 Monate lang auf Null gekürzt – im Rahmen des Öffentlichen Interesses ist das Jobcenter nicht bereit, die Dauer der Sanktionen zu reduzieren.

Eine schwangere Hartz IV Empfängerin im 4. Monat wurde vom Jobcenter in Braunschweig für 3 Monate sanktioniert. Während dieser Zeit wurden der Schwangeren die Leistungen aus Hartz IV auf Null gekürzt. Die Hartz IV Empfängerin berichtet, dass sie wegen der Schwangerschaft einen Ein-Euro-Job abgelehnt hatte, da ihr dieser im Hinblick auf die Gesundheit nicht zumutbar war.

Das Jobcenter Braunschweig dagegen war sehr wohl der Meinung, dass die Schwangere arbeiten könnte und reagierte mit der Kürzung des Hartz IV Regelsatzes für die Schwangere auf Null. Gleichzeitig wies das Jobcenter darauf hin, dass die Frau nicht mit einer Verkürzung der Sanktionszeit rechnen können im Hinblick auf das Öffentliche Interesse.

Die Schwangere ist nun verpflichtet, einmal wöchentlich das Jobcenter aufzusuchen, damit sie sich die Lebensmittelgutscheine abholen kann. Für die Fahrtkosten muss die Frau zudem selbst aufkommen, denn ein entsprechender Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für die Strecke von 10 km wurde vom Jobcenter ebenfalls abgelehnt. Nach Ansicht des Jobcenters Braunschweig soll die Schwangere im 4. Monat zu Fuß gehen.

Es scheint unfassbar, aber es kommt noch schlimmer. Das Jobcenter ist nicht bereit, für die Schwangere im 4. Monat die Arztpraxisgebühr zu zahlen und ebenfalls wurde ihr mitgeteilt, dass auch die Arzneimittelkosten nicht übernommen werden. Auch der Mehrbedarf für Schwangere wurde der Hartz IV Empfängerin seit Jahresbeginn 2011 nicht mehr gezahlt, obwohl dieser im SGB II geregelt ist.

Nach Angaben des Erwerbslosen Forums Deutschland ist dies wohl der schlimmste Fall im Hinblick auf Sanktionen, mit dem die Initiative bisher konfrontiert wurde. Dass der gesundheitliche Zustand der Schwangeren schlecht ist, war den Mitarbeitern im Jobcenter bei einer Anhörung selbst aufgefallen. Dennoch wurde an den Sanktionen nichts geändert, was die Situation für die Schwangere erleichtert hätte.

Über das Erwerbslosen Forum steht der Hartz IV Empfängerin nun ein Anwalt zur Verfügung. Die Experten rechnen damit, dass die Sanktionen des Jobcenters in Braunschweig vom zuständigen Sozialgericht als rechtswidrig erachtet wird und somit wieder aufgehoben werden.