Einkommensteuer-Tipps: So sparen Sie zum Jahresende noch Steuern

Endspurt zum Steuern Sparen – Einkommensteuer-Tipps zum Jahresende mit Werbungskosten, Sonderausgaben, Spenden, Krankheitskosten oder Handwerkerkosten

Für Steuerzahler beginnt der Endspurt zum Jahresende, um bei der Einkommensteuer 2012 noch Steuern zu sparen. Mit einigen Tipps kann die Steuersumme noch bis Silvester reduziert werden.

Steuerzahler können die Höhe der Einkommensteuer 2012 noch bis zum Jahresende beeinflussen, um Steuern zu sparen. Zu den Steuer-Tipps zum Jahresende gehören unter anderem Werbungskosten, Spenden, Krankheitskosten, Sonderausgaben und Handwerkerkosten, mit denen die Steuerlast reduziert werden kann. Bis zum 31.12.2012 können übrigens noch Anträge auf vermögenswirksame Leistungen 2008 und die freiwillige Steuererklärung für 2008 abgegeben werden.

Werbungskosten:
Werbungskosten reduzieren das steuerliche Einkommen und damit die Steuerlast der Steuerzahler. Zu den Werbungskosten zählen Ausgaben, die zur Ausübung des Berufs notwendig sind. Wer 2012 sehr gut verdient und für 2013 mit weniger Einkommen rechnet, sollte prüfen, welche Ausgaben sich noch bis zum Jahresende lohnen, um Steuern zu sparen. Dann lohnt es sich möglicherweise, Fachbücher und weitere Arbeitsmittel noch bis Silvester zu kaufen, um die Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung 2012 geltend zu machen. Wer jedoch 2012 wenig verdient hat und mit einem höheren Einkommen 2013 rechnet, sollte die Ausgaben auf das nächste Jahr verschieben. Für Selbständige ist die Verlagerung der Einnahmen und Ausgaben meistens noch einfacher.

Außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben:
Wer etwas spenden möchte, reduziert durch die Spendenzahlung als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen. Je nach der zur erwartenden Höhe des Einkommens 2012 und 2013 lohnt es sich für Steuerzahler Spenden oder weitere Sonderausgaben entsprechend zu koordinieren.
Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen und wirken sich ebenfalls auf das zu versteuernde Einkommen aus. Dabei ist die zumutbare Belastung zu berücksichtigen, diese liegt zwischen 1 und 7 % des Einkommens und muss von den Steuerzahlern selbst getragen werden. Häufig sind daher gerade hohe Kosten für Zahnbehandlungen, Kuren oder umfangreiche Medikamenteneinkäufe ideal, wenn sich diese auf 2012 und 2013 verteilen lassen, denn nur die Kosten über die zumutbare Belastung hinaus können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Handwerkerkosten und Haushaltshilfen:
Jährlich können bis maximal 20.000 € Personalausgaben für einen Haushalt für eine Haushaltshilfe zum Putzen und Kochen steuerlich abgesetzt werden. Dazu zählen auch haushaltsnahe Tätigkeiten. Erstattet werden davon 20 % bis maximal 4.000 €.
Bei Handwerkerkosten werden maximal 6.000 € als Ausgaben akzeptiert. Davon erstattet das Finanzamt ebenfalls 20 % bis zu maximal 1.200 € pro Jahr. Wer 2012 Handwerkerausgaben in Höhe von 10.000 € hat, reduziert die Einkommensteuerlast nur um 6.000 €. In diesem Fall ist es lohnenswert, die Ausgaben auf 2012 und 2013 aufzuteilen, falls die Möglichkeit besteht. Übrigens: Wer bereits 2012 Anzahlungen auf Arbeiten macht, die erst 2013 geleistet werden, kann diese Kosten ebenfalls als Handwerkerausgaben geltend machen und dadurch noch dieses Jahr Steuern sparen.

Tipps zur Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte Elstam:
Bei einer vorgesehenen Umstellung des Arbeitgebers auf die elektronische Lohnsteuerkarte 2013 ist es für Arbeitnehmer ratsam, sich noch 2012 einen Ausdruck der Daten beim Finanzamt abzuholen und diesen genau zu überprüfen, beispielsweise ob die korrekte Steuerklasse eingetragen ist. Bei einer späteren Umstellung durch den Arbeitgeber hat die Lohnsteuerkarte 2010 weiter Gültigkeit.
Für die elektronische Lohnsteuerkarte müssen sämtliche Freibeträge beim Finanzamt neu beantragt werden, ausgenommen Freibeträge für Hinterbliebene und Behinderte. Da bei Lohnersatzleistungen der Nettolohn zur Berechnung herangezogen wird, sollten Verheiratete unbedingt die Steuerklassen prüfen.