Neue Warmwasserabrechnung: Warmwasserzähler bis Ende 2013 in Mehrfamilienhäusern Pflicht

Mehrfamilienhäuser müssen bis Ende 2013 mit Warmwasserzählern ausgestattet sein, eine pauschale Abrechnung der Kosten für Warmwasser ist nicht mehr möglich.

Die pauschale Abrechnung des Heizkostenanteils für Warmwassererwärmung ist ab Ende 2013 nicht mehr möglich. Die Daten müssen exakt erfasst werden, so schreibt es die Heizkostenverordnung seit neuestem vor. Falls Mehrfamilienhäuser vom Eigentümer noch nicht mit Warmwasserzählern ausgestattet wurden, ist die Umrüstung spätestens abdiesem Zeitpunkt Pflicht.

Gründe der neuen Vorschrift
Durch die bessere Isolierung der Häuser, wird ein immer größerer Teil der Heizenergie nicht für die Raumwärme, sondern für die Warmwassererzeugung verwendet. Da die neuen Wärmezähler die Wassermenge sowohl beim Ein- als auch beim Abfluss aus der Wohnung messen, lässt sich die Wärmeabgabe in Kilowattstunden für jede Wohnung belegen. Dies ermöglicht eine genauere und somit gerechtere Umlage als mit der jetzigen pauschalen Abrechnung. Der Vermieter kann sich von der Pflicht der Umrüstung befreien lassen, allerdings nur wenn die Erfassung mit einem unzumutbar hohen Aufwand bzw. sehr hohen Kosten verbunden ist. Der Mieter muss die Ausstattung der Wohnung mit den neuen Zählern dulden. Falls bis Ende Ende 2013 keine Zähler installiert wurden, kann der Mieter 15 Prozent der Heizkostenabrechnung abziehen.