Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen nach Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) generell weiterverkauft werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt im Zusammenhang mit einer Klage des amerikanischen Oracle-Konzerns dem deutschen Unternehmen Usedsoft den Rücken gestärkt. Das Unternehmen verkauft neben gebrauchter Software auch Lizenzen, die vom ursprünglichen Käufer nicht mehr benötigt werden.
Grünes Licht für Lizenzverkauf
Nicht selten kaufen Unternehmen nämlich für die Verwaltung ihrer Waren gebrauchte Software. Gleichzeitig erwerben sie einen “gebrauchten” Lizenzschlüssel, mit dem die Software sogar direkt beim Hersteller neu heruntergeladen werden kann. Außerdem umfasst die Lizenz zumeist ein dauerhaftes Nutzungsrecht, oft inklusive einer Berechtigung für Aktualisierungen.
Usedsoft handelt mit ebensolcher gebrauchten Software. Ein Dorn im Auge des US-Unternehmens Oracle, das bereits vor geraumer Zeit Klage einreichte. Mit Urteil zum Aktenzeichen I ZR 129/08 entschied nun der BGH positiv über den Weiterverkauf gebrauchter Software-Lizenzen. Damit wird eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt. Neben Usedsoft sind jedoch auch Verbraucher Nutznießer dieser Entscheidung.
Allerdings ließ der BGH offen, ob der Käufer der Gebraucht-Software auch das Recht auf Aktualisierungen erwerbe. Dies in der Sache zu entscheiden, ist nun Aufgabe des Gerichtes der Vorinstanz, an das der Fall zurückgegeben wurde.