Privatpersonen gehen als Uber-Fahrer Taxi-Konkurrent ein hohes Risiko ein

Der Versicherungsschutz für Uber-Fahrer weist große finanzielle Lücken auf.

Nach der Überprüfung des Versicherungsschutzes für Uber-Fahrer warnt das Onlineportal test.de der Stiftung Warentest Privatpersonen. Fahrer, die für Uber tätig sind, riskieren bei einem Unfall bis zu 5.000 Euro Regress-Zahlungen, zusätzlich drohen eine Vertragsstrafe und die Nachzahlung von Versicherungsprämien. Der von den Fahrern abgeschlossene Vertrag, mit dem über die App UberPop Fahrten werden, ist gespickt mit nachteiligen Klauseln.

Gewerbliche Nutzung muss bei der Versicherung gemeldet werden
Es besteht zwar ein genereller Versicherungsschutz für den Uber-Fahrer sowie die Mitfahrer für den Fall eines Unfalls während einer Uber-Fahrt. Die Schäden der Uber-Fahrer, Mitfahrer und Insassen des Unfallautos erhalten Schadenersatz von der privaten Kfz-Haftpflichtversicherung des Uber-Fahrers. Allerdings kann diese – bei Nichtmeldung der gewerblichen Nutzung – nach einem Versicherungsfall bis zu 5.000 Euro vom Fahrer zurückfordern.

Risiken trägt der Fahrer
Zwar sichert Uber auf seiner Internetseite allen seiner Fahrer über eine Zusatzversicherung mit einer Haftung von bis zu 3,7 Millionen Euro pro Schadensfall zu. Allerdings entspricht der Vertrag, den UberPop-Fahrer mit der Uber-Schwesterfirma “Rasier Operations B.V.” in den Niederlanden abschließen müssen, diesen Zusagen nicht, im Gegenteil die Risiken werden weitgehend auf den Fahrer verlagert. Bei Forderungen an Uber, die durch das Verhalten des Fahrers begründet sind, kann Uber den Fahrer in Regress nehmen.

Unser Fazit: Für Autofahrer entsteht ein erhebliches finanzielles Risiko, wenn ohne behördliche Genehmigung Personen gegen Entgelt befördert werden.