Wohngelderhöhung 2016: Mehr Wohngeld im nächsten Jahr

Die Reform und die damit verbundene Erhöhung des Wohngeldes werden gemäß eines Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zum 1. Januar 2016 stattfinden.

Die Reform und die damit verbundene Erhöhung des Wohngeldes werden gemäß eines Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zum 1. Januar 2016 stattfinden.

Geplante Änderungen:
Es soll eine Anpassung der Tabellenwerte an die Entwicklung der Wohnkosten und der Verbraucherpreise erfolgen, durchschnittlich sollen diese im Schnitt 39 Prozent angehoben werden.
Die Erhöhung der Miethöchstbeträge wird gestaffelt erfolgen, zwischen 7 Prozent (Mietenstufe 1, z. B. Steinfurt oder Paderborn in Nordrhein-Westfalen), 21 Prozent (Mietenstufe 4, z. B. Berlin) und 27 Prozent (Mietenstufe 6, z. B. Stuttgart, München, Hamburg, Frankfurt).
Bei den Mietenstufen 1 bis 6, (Geltung für alle kreisfreien Städte und Kreise) gibt es für 69 Prozent (1.117 Städte/Kreise) keine Änderung. Geändert wird die Einstufung bei 491 Städten/Kreisen, eine Hochstufung erfolgt für 213 Städte/Kreise.

Zahl der Wohngeld-Empfänger geht zurück
Während in 2009 und 2010 noch mehr als eine Million Haushalte Wohngeld bezogen, erwartet man für 2016 eine Anzahl von ungefähr 870.000 Wohngeld-Empfängerhaushalten. Die durchschnittliche Erhöhung des Wohngelds für einen Zweipersonenhaushalt soll von derzeit 112 Euro im Monat auf 186 Euro erfolgen.

Nach Aussagen des Direktors des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, war die Wohngeldreform überfällig, nach der letzten Erhöhung im Jahr 2009 seien die Wohngeldleistungen in 2011 sogar gekürzt worden. Besonders einkommensschwache Haushalte bräuchten die Erhöhung, allerdings bedauert er gleichzeitig, dass die sogenannte Heizkostenkomponente nicht wieder eingeführt worden sei. Seiner Ansicht nach war deren Streichung durch die damalige CDU/CSU/FDP-Koalition im Jahr 2011 falsch. Er fordert nicht nur eine Überprüfung der Wohngeldleistungen alle 4 Jahre, sondern auch eine tatsächliche Anpassung.