Sturmschäden – Was die Versicherung bezahlt

Die Versicherungen bekommen hierzulande jetzt wieder viel zu tun. Das Sturmtief Xyntia hat in den vergangenen Tagen deutliche Spuren hinterlassen.

Unwetterschäden werden zwar von den Versicherungen übernommen, aber erst ab einer gewissen Windstärke. Doch wie stark müssen die Orkanböen denn sein, damit Versicherte eine Aussicht auf Schadensersatz von Seiten der Versicherungen haben? Nach Aussage von Experten werden Windgeschwindigkeiten über 61 km/h von den Versicherungen als Unwetter eingeordnet. Wer nun Schäden an Dächern oder Autos zu beklagen hat, kann auf die Hilfe der Gebäudeversicherung, der Hausratversicherung oder der Kaskoversicherung zählen. Bei größeren Schäden wird die Versicherung normalerweise einen Gutachter schicken. Bis zu dessen Eintreffen sollte möglichst alles so belassen werden. Regnet des ins Haus, kann natürlich notdürftig repariert werden. Wichtig ist, die entstandenen Schäden durch Fotos vorher genau zu dokumentieren. Das gilt im übrigen auch bei kleineren Schäden, für die kein Gutachter notwendig ist.

Während Hausbesitzer sich selbst um eine Gebäudeversicherung kümmern müssen, regelt bei einer Eigentumswohnung die Hausverwaltung die Versicherung des Gebäudes. Die Wohngebäudeversicherung kommt für alle Schäden am Haus auf, die durch Sturm, Hagel, Leitungswasser und Feuer entstehen. Im Fall eines Sturms also auch abgedeckte Dächer und Schäden am Zaun durch umgestürzte Bäume. Entstehen in der Folge Schäden im Haus, etwa wenn durch ein beschädigtes Dach Wasser ins Haus eindringt, werden auch diese von der Versicherung getragen. Da das Schadensrisiko in stürmischen Gebieten Deutschlands größer ist, sind die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung entsprechend höher als in Gegenden, wo es seltener zu Sturmschäden kommt.

Folgeschäden, die bei einem Sturm durch kaputte Dächer an Möbeln entstehen, sind durch die Hausratversicherung abgedeckt. Für Häuser, die noch nicht fertiggestellt sind, muss anstelle der Hausratversicherung eine sogenannte Bauleistungsversicherung abgeschlossen werden, die bei eventuellen Sturmschäden zum Zuge kommt. Wer im Rahmen der Hausratversicherung auch eine Glasversicherung abgeschlossen hat, kann auch durch den Sturm entstandene Schäden an Fensterscheiben, verglasten Türen und Glasdächern geltend machen.

Für unmittelbare Schäden am Fahrzeug kommt die Teilkaskoversicherung auf. Zu den Schäden, die von der Versicherung ersetzt werden, gehören zum Beispiel Schäden durch herabfallende Ziegel oder umstürzende Bäume bzw. herabfallende Äste. Je nachdem, wie groß der Schaden ist, werden entweder die Kosten für die Reparatur ersetzt oder der Versicherte bekommt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert des Autos ausgezahlt. Für Schäden, die durch eigenes Verschulden entstehen, etwa das Auffahren auf bereits mit einem umgestürzten Baum kollidierte Fahrzeuge, greift die Teilkasko nicht mehr. Hierfür ist eine Vollkaskoversicherung notwendig.

Schwierig zu klären ist oft die Schuldfrage bei Bäumen, die auf parkende Autos stürzen oder deren Äste Schäden an parkenden PKW anrichten. Aktuellen Gerichtsurteilen zufolge können Städte und Gemeinden nur dann haftbar gemacht werden, wenn ein offensichtlich kranker Baum weder ausgelichtet noch gefällt wurde.