Mietminderung bei defektem Telefonanschluss erlaubt

Im Falle einer eindeutigen Störung des Telefonanschlusses kann ein Mieter diesen Mangel anzeigen und durch Mieteminderung geltend machen.

Der Karlsruher Rechtsanwalt Thomas Hannemann erläuterte gegenüber dem dpa-Themendienst mögliche Fälle im Zusammenhang mit defekten Telefonanschlüssen, die Mieter zur Mietminderung berechtigen. Es gelte zunächst zu prüfen, ob die Probleme tatsächlich auf einen defekten Anschluss oder eine defekte Leitung zurückzuführen seien. Nur diese Fälle obliegen nämlich dem Verantwortungsbereich des Vermieters.

Kommt es zu einer solchen Störung oder einem Defekt, muss der Mieter zunächst den Mangel gegenüber dem Vermieter anzeigen. Erst im Anschluss daran kann das Recht in Anspruch genommen werden, die Miete entsprechend zu mindern.

Liegt die Ursache der Störung allerdings in einer Signalstörung des Netzbetreibers begründet, kann der Vermieter naturgemäß nicht zur Verantwortung gezogen werden. Eine Rechtsgrundlage für eine Mietminderung liegt dann nicht vor. Im Zusammenhang mit Kabelbrüchen oder -rissen sieht Rechtsanwalt Hannemann die Schwierigkeit im Nachweis einer eindeutigen Feststellung.