Betriebskosten: BGB verpflichtet Vermieter zum Preisvergleich

Laut Bundesnetzagentur führt zögerliches Wechselverhalten beim Wechsel des Gasanbieters jährlich zu einer Überzahlung von 3 Milliarden Euro. Wer nicht selbst wechseln kann, kann u. U. seinen Vermieter dazu anhalten.

Wirtschaftlichkeitsgebot richtet sich nach § 560 des Bürgerlichen Gesetzbuches

Vermieter müssen ihre Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Betriebskosten bewahren. So regelt es das Wirtschaftlichkeitsgebot in § 560 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zu diesen niedrig zu haltenden Betriebskosten zählen auch die Kosten für den Gasverbrauch. Immerhin heizt die Hälfte der ca. 40 Millionen deutschen Haushalte mit Gas.

10 Millionen Haushalte sind abhängig von ihrem Vermieter

Die Hälfte dieser Haushalte nun, also ca. 10 Millionen, muss sich darauf verlassen, dass ihr jeweiliger Vermieter seiner Sorgfaltspflicht nachkommt und den Gasanbieter ggf. wechselt, sofern sich daraus ein signifikanter Kostenvorteil ergibt. In Mehrparteienhäusern gibt es nämlich häufig nur einen Gaszähler. Die Heizkosten werden durch anteilige Umrechnung über die Nebenkosten abgerechnet. Stellt nun der Mieter im Vorjahresvergleich eine Betriebskostenanhebung von 10 % fest, kann er bei seinem Vermieter um Erklärung nachsuchen.

Laut Bundesnetzagentur jährliche Überzahlung in Höhe von 3 Milliarden Euro

Während die Gaspreise seit dem Jahr 2005 um insgesamt fast 20 % gestiegen sind, berichtet die Bundessnetzagentur von lediglich 10 % der Verbraucher, die ihren Gasanbieter bisher gewechselt haben. Summa summarum werden jedes Jahr fast 3 Milliarden Euro zu viel bezahlt. Allerhöchste Zeit für einen Gas-Preisvergleich.

Wechsel des Versorgers kann bis zu 300 € Ersparnis bringen

Unabhängige Verbraucherportale wie zum Beispiel Verivox bieten solche Preisvergleiche via Internet. Alle verfügbaren Gasanbieter und deren Tarife können nach unterschiedlichen Kriterien sortiert und aufgelistet werden. Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox, weist auf Sparpotentiale von bis zu 300 € pro Jahr hin.

Anbieterwechsel sind längst simpel, unkompliziert, fix durchführbar und ohne Risiko, was die Versorgung anbetrifft. Die kontinuierliche Versorgung gewährleistet nämlich eine gesetzliche Regelung. Im Falle von Störungen ist die Zuständigkeit des lokalen Netzbetreibers festgelegt. Das Gasnetz durch das das Gas des neuen Anbieters gegen Gebühr durchgeleitet wird, ist schließlich nach wie vor dessen Eigentum.

Hat man sich für einen Wechsel entschieden, ist lediglich ein Formular auszufüllen. Der neue Gasanbieter übernimmt sämtliche Formalitäten, wie z. B. die Kündigung des alten Versorgungsvertrages. Ein Zähleraustausch ist heute nicht mehr notwendig. Neben der finanziellen Ersparnis gebe es einen weiteren Vorteil für Vermieter oder Hausverwalter, so Reese: Dankbare Mieter weisen erfahrungsgemäß ihre Mieten pünktlicher an.