Ab dem 1. Januar 2025 gelten strengere Vorgaben für Restschuldversicherungen. Diese Änderungen zielen darauf ab, Verbraucher:innen besser zu schützen und die Vermittlung solcher Versicherungen transparenter zu gestalten.
Überblick über die neuen Vorgaben
- Eine Woche Bedenkzeit: Restschuldversicherungen dürfen frühestens eine Woche nach Abschluss eines Darlehensvertrags abgeschlossen werden.
- Konsequenzen bei Verstößen: Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Versicherungsvertrag automatisch nichtig.
- Mehr Entscheidungsfreiheit: Verbraucher:innen haben dadurch mehr Zeit, die Angebote kritisch zu prüfen und Alternativen zu vergleichen.
Was macht Restschuldversicherungen so umstritten?
Restschuldversicherungen werden oft beim Abschluss von Verbraucherdarlehen, etwa bei Autokäufen, Möbelkrediten oder Elektronikfinanzierungen, angeboten. Diese Versicherungen sollen Kreditraten im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall absichern. Doch sie stehen seit Jahren in der Kritik:
- Überhöhte Kosten: Prämien für Restschuldversicherungen sind oft deutlich teurer als andere Absicherungsformen.
- Eingeschränkte Leistungen: Viele Versicherungen schließen wichtige Risiken aus, was den tatsächlichen Schutz erheblich einschränkt.
- Hohe Vermittlungsprovisionen: Banken, Händler und andere Vermittler verdienen oft großzügig an den Prämien, was die Kosten für Verbraucher:innen weiter erhöht.
📌 Tipp: Anstatt sich von einem Verkäufer oder einer Bank zu einem schnellen Abschluss drängen zu lassen, sollten Sie mögliche Alternativen prüfen, etwa eine Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese bieten häufig besseren Schutz zu niedrigeren Kosten.
Verbraucher:innen besser schützen
Das Ziel der neuen Vorschriften ist klar: Verbraucher:innen sollen vor übereilten Vertragsabschlüssen bewahrt werden. Die vorgeschriebene Wartefrist von einer Woche gibt genügend Zeit, sich über die Vorteile und Nachteile zu informieren.
„Die neue Regelung stärkt die Rechte der Verbraucher:innen und macht es schwieriger, überteuerte Versicherungen auf die Schnelle zu verkaufen“, erklärt Rita Reichard, Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.
Weiterführende Informationen
Mehr zur Regelung und Bedeutung von Restschuldversicherungen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums unter diesem Link.