Nach wie vor gehört zum Gehalt im Zivildienst das Verpflegungs- und Kleidergeld. Dieses wird mit 7,20€ und 1,18€ jeweils pro Tag berechnet. Nach wie vor bleiben auch die Erstattungen von Fahrtkosten Teil des Zivildienst Gehalts. Ab einer Entfernung von 2km zwischen Wohnort und Dienststelle wird eine Fahrkarte für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vergütet. Auch die Erstattung von Familienheimfahrten und ein Mobilitätszuschlag ab einer Entfernung von 30km zum bisherigen Wohnort finden sich auf dem Gehaltsbescheid.
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Keine Wehrpflicht - der Weg zum freiwilligen Zivildienst
Demnach soll es jedem Zivildienstleistenden möglich sein, seinen Dienst freiwillig um drei bis sechs Monate zu verlängern. Diese Regelung tritt für 2011 in Kraft, ihre Konsequenzen in Bezug auf Geld- und Sachbezüge sind jedoch noch nicht umfassend geklärt. So wird im betreffenden Paragraphen (siehe §41a ZDG) nur auf das Wehrdienstgesetz verwiesen, in dem eine höhere Vergütung von Soldaten in zusätzlichem freiwilligen Wehrdienst geregelt ist. Die Höhe des Erlassungsgeldes wird jedoch in jedem Fall nicht verändert. Zusätzlich erschweren Übergangsregelungen für Zivildienstleistende, die Einberufungsbescheide von neun Monaten unterzeichnet haben, gesetzlich jedoch nur zu sechs Monaten verpflichtet sind, die Übersichtlichkeit. Das Zivildienst Gehalt sollte daher jeder Zivildienstleistende für sich individuell nachrechnen.