Bohemia Factoring S.R.O. tritt mit altbekannter Betrugsmasche auf

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor aktuell im Umlauf befindlichen Rechnungen der “Bohemia Factoring S.R.O.” und rät den Empfängern, der Zahlungsaufforderung zu widersprechen.

Derzeit sind vielerorts Rechnungen der Firma "Bohemia Factoring S.R.O." betreffend angeblich in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistungen in Umlauf. Die Firma verschickt die Rechnungen unter Angabe einer Postfachadresse im hessischen Petersberg (Nähe Fulda) und einer Postanschrift in Tschechien (Pilsen).

Die Verbraucherzentrale erkennt eine altbekannte Masche dahinter: Telefonabzocke. Erst vor kurzem waren es Rechnungen der Firmen TRC Telemedia, MB Direct Phone Ltd. und Czech Media Factoring, die diesem Strickmuster folgten – allesamt in Petersberg beheimatet.

Zunächst wurden Rechnungen über 75 € versendet, kurz darauf Mahnungen, die behaupteten dass vom betroffenen Telefonanschluss angeblich durch Anwahl bestimmter Festnetznummern eine Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen wurde. Vermutlich einziger Unterschied: Die aktuellen Rechnungen der Bohemia Factoring S.R.O. belaufen sich auf 90 €.

Verbraucherzentrale rät zu Widerspruch

Die Verbraucherzentrale Hessen erläutert in diesem Zusammenhang, dass eine Zahlungsverpflichtung nur für den Fall besteht, dass eine kostenpflichtige Leistung tatsächlich bestellt oder vereinbart war. Ansonsten lautet die Empfehlung: Nicht zahlen, sondern der Zahlungsaufforderung widersprechen. Außerdem: Lassen Sie sich keinesfalls von Mahnungen und Inkassoschreiben aus der Ruhe bringen.

Die Nachweispflicht über einen rechtlich gültigen Vertrag, dem eine Rechnungslegung überhaupt nur folgen darf, liegt im Streitfall nämlich beim Anbieter der Dienstleistung. Im Zweifel sollten Betroffene eine telefonische oder persönliche Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale Hessen in Anspruch nehmen.

Auf Mahnbescheid unbedingt reagieren

Sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, müssen Betroffene zur Wahrung ihrer Ansprüche reagieren. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung können sie schriftlich Widerspruch einlegen, so dass alsdann eine gerichtliche Klärung des Sachverhaltes erfolgen kann.

Im Fall der vermeintlichen Forderungen der sogenannten “Petersberger Unternehmen” sei es laut Verbraucherzentrale bisher jedoch weder bis zu einem Mahnbescheid noch zu einer Klage gekommen.
Mehrwertdienstnummern unterliegen in Deutschland strengen Regulierungen

In Deutschland beginnen die sogenannten Mehrwertdienstnummern, beispielsweise mit 0180 oder 0900 und unterliegen eindeutigen Regeln. Anbieter von Erotikdiensten, die diese Regeln umgehen wollen, sehen sich hinsichtlich der Durchsetzbarkeit ihrer vorgeblichen Ansprüche Schwierigkeiten gegenüber.