Saisonkennzeichen wieder ab 1. April

Ab April beginnt die Geltungsdauer des Saisonkennzeichens, mit dem Nutzer ihre Fahrzeuge für einen beschränkten Zeitraum nutzen können.

Cabrio-, Wohnmobil- und Motorradfahren ist in den meisten Fällen auf die sonnige Jahreshälfte beschränkt. Um Geld zu sparen, können Liebhaber dieser Fortbewegungsmittel ihre Fahrzeuge mit dem 1997 eingeführten Saisonkennzeichen auch nur für diese Zeit versichern. Dies vermeidet das ständige An- und Abmelden und spart zusätzlich Zeit und Geld. Versicherung und Steuer werden automatisch nur für den versicherten Zeitraum berechnet.

Saisonkennzeichen deutlich gekennzeichnet
Ab dem 1. April beginnt wieder die Fahrzeit für die meisten der rund 1,9 Millionen Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen. Das Nummernschild gibt genaue Auskunft über den versicherten Zeitraum, die Zahl oberhalb des Strichs gibt den Monat an, in dem der Versicherungsschutz beginnt, die untere Ziffer den Monat, an dem der Zulassungszeitraum abläuft. Die Gültigkeit beträgt mindestens zwei und höchstens elf Monate.

Nutzungsverbot außerhalb der Geltungsdauer
Fahrten außerhalb des Versicherungszeitraums sind illegal und werden als Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz geahndet. Im Falle der Zuwiderhandlung können Punkte in Flensburg und Geldstrafen fällig werden, im äußersten Falle kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Zudem wird die Versicherung im Schadenfalle Regress in voller Höhe nehmen. Da der Fahrzeugbesitzer mit dem Gesamtvermögen haftet, kann dies die Existenz zerstören. Dies gilt auch für Probe- oder Überführungsfahrten außerhalb des Zulassungszeitraums. Parken kann ebenfalls teuer werden: Wer sein Fahrzeug mit abgelaufenem Kennzeichen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abstellt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro belegt und kassiert einen Punkt in Flensburg. Zudem kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Wechselkennzeichen
Seit Juli 2012 gibt es alternativ zum Saisonkennzeichen das Wechselkennzeichen. Mit dem gleichen Nummernschild dürfen zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse wechselweise genutzt werden. Häufigste Kombinationen sind Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil sowie Motorrad-Motorrad und Motorrad-Quad/Trike. Im Gegensatz zu dem Saisonkennzeichen ist die Nutzung nicht zeitlich limitiert. Je nach Bedarf und Motivation kann das Wechselkennzeichen umgesteckt werden. Mit diesem Kennzeichen können Autofahrer günstige Versicherungsbeiträge erhalten.