Haushaltsnahe Dienstleistungen: Neue Steuervorteile für Hausbesitzer und Mieter

Die Steuerregelungen in Bezug auf haushaltsnahe Dienstleistungen wurden vom Bundesfinanzministerium geändert. Neu ist, dass Hausbesitzer Steuerbegünstigungen nutzen können, wenn die Wohn- und Nutzfläche erweitert wird. Bislang galt die Regelung nur für Arbeiten an vorhandenem Eigentum.

Die Zeitschrift Finanztest berichtet in ihrer aktuellen Mai-Ausgabe über Steuervergünstigungen für Eigenheimbesitzer und Mieter, die mit der Änderung der Steuerregelung für haushaltsnahe Dienstleistungen zu erwarten sind.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: das ist neu
Wer neues Eigentum erwirbt, sollte mit Anbauten wie zum Beispiel Wintergarten, Garage oder Terrasse warten bis nach dem Einzug. Die Erweiterung der Wohn- und Nutzfläche wird nämlich künftig steuerlich begünstigt. Jährlich können haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 5.710 Euro angegeben werden.

Auch Mieter profitieren von der neuen Regelung, denn einige der Dienstleistungen, die auf der Nebenkostenabrechnung des Vermieters stehen, können steuerlich geltend gemacht werden. In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest informiert der Artikel "Handwerker und Haushaltshilfen" ausführlich über das Thema, zum Preis von 0,75 Euro kann der 4 Seiten lange Artikel auch auf der Seite www.test.de/thema/steuererklaerung abgerufen werden.