Fehlzeiten aufgrund höherer Gewalt sind kein Kündigungsgrund

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War dies bislang eher ein Thema, das doch eher in Einzelfällen vorkam, sind jetzt Tausende davon betroffen: Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer, wenn ich aufgrund höherer Gewalt nicht zur Arbeit erscheinen kann? Nach dem Flugverbot über Europa aufgrund der Vulkanaschewolke saßen Urlauber an ihren Urlaubszielen fest, nicht wenige bangten um ihren Arbeitsplatz. Nach einem Bericht der "Welt Online", die das Bürgerliche Gesetzbuch zitiert, müssen sich Arbeitnehmer zwar bemühen, zur Arbeit zur erscheinen. Sofern es ihnen aber objektiv unmöglich ist, sind sie von ihrer Leistungspflicht befreit.

Davon unabhängig ist das Recht des Arbeitgebers, die Fehlzeit nicht vergüten zu müssen. Dies gilt übrigens auch für Fehlzeiten wegen schlechten Straßenverhältnissen oder Behinderungen im öffentlichen Verkehr. Lediglich Urlaub oder Krankheit stellen Ausfallzeiten dar, die vergütet werden müssen.

Um jeglichen Ärger aus dem Weg zu gehen, sollte der Arbeitnehmer seinen Chef möglichst schnell schriftlich über seine Situation informieren und telefonisch Rücksprache halten, auf welche Weise die Fehlzeit ausgeglichen werden kann. Neben einer Nichtvergütung der Fehltage besteht ja auch die Möglichkeit, zusätzlichen regulären Urlaub in Anspruch zu nehmen oder womöglich mit Überstunden für den Ausgleich der Fehlstunden einzusetzen. Eventuell besteht ja auch die Möglichkeit, vom Urlaubsort aus via Internet Arbeit zu leisten.

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