Gültigkeit von Führerscheinen auf 15 Jahre befristet

Ab 2013 ausgestellte Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig. Ältere Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit im Jahr 2033.

Der lebenslang gültige Führerschein hat in Deutschland bald ausgedient, weil in Deutschland nun eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 umgesetzt wird, nach der ein Führerschein immer auf dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik sein muss. Auch das Lichtbild soll, wie schon bei Reisepässen und Personalausweisen, aktuell sein.

Künftig gilt eine Geltungsdauer von Führerscheinen von 15 Jahren. Danach muss der Führerschein neu beantragt werden. Alle Führerscheine, die bis Ende 2012 ausgestellt werden, behalten ihre Gültigkeit bis 2033. Ab 2013 werden alle ausgestellten Führerscheine befristet sein.

Freigestellt hat die EU ihren Mitgliedsstaaten, ob mit dem Austausch des Führerscheins eine erneute Fahrprüfung und ein Gesundheits-Check verbunden sein soll. Dies ist in dem deutschen Gesetzesentwurf, der den Bundesrat jedoch noch passieren muss, nicht vorgesehen.

In Spanien ist die Richtlinie dahingehend erweitert worden, dass Autofahrer über 45 Jahre sich im Abstand von fünf Jahren ärztlich untersuchen lassen müssen. Ähnliche Regelungen gibt es z. B. auch in Italien und den Niederlanden.