Haftpflichtversicherung schützt bei Schäden durch Verbreitung von Computerviren

Haftpflichtversicherungen können die finanziellen Risiken für den Fall einer unwissentlichen Verbreitung von Computerviren im Internet abdecken.

Computer gehören längst zum Alltag, doch viele können die Gefahren, die die Nutzung der Technik mit sich bringt, gar nicht einschätzen. Für die Verbreitung von Computerviren, Trojanern oder anderen Schädlingen – auch unwissentlich – verbreitet, muss im Ernstfall die Haftpflichtversicherung haften. Den Schaden deckt eine Haftpflichtversicherung ab – wenn er ausdrücklich mitversichert ist.

Bestehende Verträge prüfen und anpassen
Experten raten, bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen, denn vieler Verbraucher wissen nicht, dass sie im Fall eines solchen Schadens durch die Haftpflichtversicherung geschützt sind. Viele ältere Verträge würden nicht automatisch an die geänderten Gefahren angepasst und seien so für die Gefahren des Computerzeitalters ungeeignet, erklärt Johannes Hack, Vorstandsvorsitzender der transparo AG. Der richtige Tarif sei entscheidend und der müsse nicht zwingend teurer sein. Hack warnt, dass auch neue Verträge nicht unbedingt das Risiko beim digitalen Datenaustausch absichern und fordert daher die Kunden zur Prüfung ihrer Bedingungen auf. Vor einem Wechsel sollten die Leistungen genau verglichen werden, denn die Verbreitung eines Virus, könne unabsehbare finanzielle Folgen haben.

transparo.de hilft Kunden mit wenigen Klicks den passenden Anbieter zu finden, über Filterfunktionen werden Tarife, die etwa die Haftung bei Schäden durch den digitalen Datenaustausch einschließen, schnell angezeigt.