Stille Zinsfresser schmälern die Tagesgeld-Rendite

Stille Zinsfresser können sich schmälernd auf die Rendite von Tagesgeldkonten auswirken. Das Vergleichsportal Verivox macht auf die wichtigsten aufmerksam.

Längst sind Tagesgeldkonten auch bei Laien beliebt, bietet es doch Flexibilität bei leichter Verständlichkeit und Einfachheit. Thomas Prangemeier, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals Verivox, warnt indes vor den drei signifikantesten stillen Zinsfressern, die die Rendite schmälern.

Zinsfresser Nummer 1: Unbekannte Zinssenkungen
Im Regelfall informieren Banken ihre Kunden selten aktiv über Zinssenkungen. Tagesgeldzinsen können sich jedoch jederzeit ändern, und zwar nicht selten zum Nachteil der Sparer. Prangemeier rät daher den Tagesgeldkunden, sich regelmäßig über die Webseite seines Geldinstituts oder persönlich vor Ort über Zinsentwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

Renditekiller Nummer 2: Bequemlichkeit
Wie eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag von Barclays belegt, halten 70 % ihr Tagesgeldkonto seit 3 oder mehr Jahren unverändert. Filtern Kunden anfangs aktiv das beste Tagesgeldkonto heraus, werden sie später passiv und wechseln selten zu einem besser verzinsten Angebot. Prangemeier empfiehlt jedoch eine Überprüfung der Konditionen wenigstens vier Mal pro Jahr. Und einen Wechsel zu einem besseren Angebot.

Zinsfresser Nummer 3: Fehlende Freistellungsaufträge
Erwirtschaftete Zinserträge müssen in Deutschland versteuert werden. Ohne entsprechenden Antrag sind, ungeachtet der jeweiligen Lohnsteuerklasse, nicht nur Abgaben auf 25 % des Zinsgewinns fällig, sondern auch Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Einzig die Abgeltungssteuer wird direkt von der Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Damit Ledige ihre Steuerlast um bis zu 801 € und Verheiratete bis zu 1.602 € per annum senken, sollten Sparer also bei ihrer Bank einen Antrag auf Abgabenbefreiung stellen. Im Falle eines Versäumnisses könne man, so Prangemeier, zu viel gezahlte Steuern noch im Wege der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Auch wenn der Aufwand ungleich größer ist, sei dies "immer noch besser, als Zinsgewinne unnötig dem Staat zu überlassen."