Die verschiedenen Gewerbeversicherungen

Um ein Geschäft, ein Gewerbe oder eine Praxis abzusichern, ist die Gewerbeversicherung das richtige Instrument. Auch Selbstständige und Freiberufler profitieren von den verschiedenen Angeboten in der Sparte der Gewerbeversicherungen, zu denen unter anderem zählen:

– Berufshaftpflichtversicherung
– Betriebshaftpflichtversicherung
– Betriebsunterbrechungsversicherung
– Computerversicherung
– Elektronikversicherung
– Fahrzeug- und Verkehrsversicherungen
– Flottenversicherung
– Geschäftsgebäudeversicherung
– Geschäftsinhaltsversicherung
– Glasversicherung
– Gruppenunfallversicherungen
– Haftpflichtversicherung
– Insassenunfallversicherung
– Kfz-Haftpflichtversicherung
– Kfz-Vollkaskoversicherung
– Krankentagegeldversicherung
– Maschinenversicherung
– Produkthaftpflichtversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Reiseversicherung
– Reisekrankenversicherung
– Rückrufkostenversicherung
– Transport-Carrierversicherung
– Transport-Werkverkehrsversicherung
– Unfallversicherung
– Vertrauensschadenversicherung
– Werbeanlagenversicherung

Nachstehend werden die wichtigsten Gewerbeversicherungen erläutert

Haftpflichtversicherung

Unterkategorien der Haftpflichtversicherung sind die Betriebs- und Berufshaftpflicht sowie die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung.
Vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützt die Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung. Bei Vertragsabschluss wird die Deckungssumme vom Versicherten selbst gewählt. Sie sollte dem Unternehmen und dem Risiko angemessen sein und auf jeden Fall hoch genug gewählt werden. Die Beitragshöhe der Betriebshaftpflichtversicherung hängt von der Deckungssumme ab. Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet normalerweise Vermögens-, Personen- und Sachschäden, die durch Mitarbeiter des versicherten Unternehmens entstanden sind.

Zu der Betriebshaftpflichtversicherung kann eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung genommen werden, um Schäden abzudecken, die durch Produktfehler entstehen. Die Kosten für einen erforderlichen Rückruf werden von der Produkthaftpflichtversicherung jedoch nicht übernommen, dafür wäre eine Rückrufkostenversicherung zuständig.

Vertrauensschadenversicherung

Inhaber eines Unternehmens, eines Betriebs oder einer Praxis tragen nicht nur die Verantwortung für ihr eigenes Handeln und den Betrieb, sondern auch für ihre Mitarbeiter. Eine Vertrauensschadenversicherung schafft Abhilfe, wenn es um durch Veruntreuung durch eigene Mitarbeiter entstandene Kosten und Schadenereignisse geht.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist Selbstständige und Freiberufler sowie Inhaber von Unternehmen unerlässlich. Für Gewerbetreibende gibt es Rechtsschutzpakete, die individuelle auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe zugeschnitten sind. Die Rechtsschutzpakete können strikt für den beruflichen Bereich, oder auch als Kombinationspolice für den beruflichen und den privaten Bereich gelten.

Krankentagegeldversicherung

Um Kosten durch krankheitsbedingte Verdienstausfälle aufzufangen, eignet sich eine Krankentagegeldversicherung.

Unfallversicherung

Da Gruppenunfallversicherungen wesentlich günstiger sind als Einzelpolicen, macht es Sinn, die Unfallversicherung als solche abzuschließen. Somit ist nicht nur der Versicherungsnehmer selbst unfallversichert sondern auch die Mitarbeiter.

Reisekrankenversicherung

Hat ein Unternehmen Mitarbeiter, die sich beruflich im Ausland aufhalten, so muss eine Reiseversicherung bzw. eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden, da hier der Unternehmer haftet, der die Mitarbeiter ins Ausland abgeordnet hat.

Geschäftsinhaltsversicherungen

Um betriebliches Inventar zu schützen, gibt es eine Reihe von Versicherungen, die individuell auf den Bedarf des Versicherten abgestimmt werden können. Zu den Geschäftsinhaltsversicherungen gehören zum Beispiel die Elektronikversicherung, Computerversicherungen, Maschinenversicherung sowie die Werbeanlagenversicherung.

Eine Geschäftsinhaltsversicherung deckt Schäden der Betriebseinrichtung und Waren, sowie Eigentum der Mitarbeiter, welches sich bei Schadeneintritt am Arbeitsplatz befindet. Die Geschäftsinhaltsversicherung tritt bei Schäden ein, die durch Feuer, Vandalismus, Einbruch, nach einem Sturm oder einem Wasserrohrbruch entstanden sind.

Weiten sich die Schäden auf das Gebäude selbst aus, so ist in dem Fall die Geschäftsgebäude- bzw. die Glasversicherung zuständig.

Musste auf Grund eines Schadens der Betriebsablauf teilweise oder ganz unterbrochen werden, so kommt eine Betriebsunterbrechungsversicherung die anfallenden Kosten wie Löhne und Gehälter auf, die auch bei Stillstand der Produktionsanlagen, des Betriebs oder der Praxis anfallen.

Fahrzeuge- und Verkehrsversicherungen

Im Transportgewerbe gibt es neben der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung noch spezielle Fahrzeuge- und Verkehrsversicherungen wie die Flottenversicherung, Transport-Carrierversicherung und die Transport-Werkverkehrsversicherung. Was den Versicherungsschutz angeht, steht die Flottenversicherung in etwa der Kfz-Haftpflicht-, der Kasko- und Insassenunfallversicherung gleich, auch wenn diese auf einem Rahmenvertrag basiert. Die Verträge sind jedoch oftmals günstiger als Einzelverträge, da der Verwaltungsaufwand wesentlich weniger ist. Um Interessenskollisionen zu vermeiden, wird die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung meist bei einem anderen Versicherer abgeschlossen.

Die Carrierversicherung deckt Schäden ab, die bei der Güterbeförderung entstehen können und schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Gegenstand der Versicherung ist die hier die beschädigte oder verschollene Ware.