SCHUFA Selbstauskunft: Wirklich kostenlos?

Seit 1. April 2010 haben Verbraucher das Recht, sich einmal pro Jahr eine kostenlose, schriftliche Information über die jeweils gespeicherten Daten zukommen zu lassen. Doch ist die SCHUFA-Selbstauskunft tatsächlich kostenlos.

Bei vielen Auskunfteien wird dies in der Praxis bereits seit einiger Zeit in diesem Sinne gehandhabt. Seit 1. April gilt dies auch bei der bekanntesten Auskunftei, der SCHUFA. Wie ein Sprecher der SCHUFA mitteilte, sind anscheinend sogar mehrere Informationen pro Jahr gratis erhältlich. In welchem Rahmen über die gesetzliche Regelung hinaus Informationen über die eigenen, gespeicherten Daten eingeholt werden können, sei jedoch noch nicht definitiv geregelt.

Die neuen Regelungen per Gesetz schreiben zum ersten Mal auch den Banken und weiteren Vertragspartnern vor, in welchem Umfang diese Meldungen vornehmen dürfen, die Zahlungsausfälle betreffen. Davon sind nicht nur die Auskunfteien betroffen, sondern auch Banken, Telefonunternehmen oder Onlinehändler, die Daten an die Auskunfteien weitergeben. Allein die Annahme, dass ein Kreditnehmer die Zahlung trotz Fälligkeit nicht leisten wird, darf keinen Grund zur Meldung mehr darstellen. Hierfür muss bereits ein Zahlungsverzug vorliegen und offiziell bestätigt sein, beispielsweise durch ein Urteil oder aufgrund einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Seit dem Inkrafttreten der Neuregelung müssen die Vertragspartner der Auskunftei etwaige Veränderungen innerhalb eines Monats mitteilen. Eine wichtige nachträgliche Veränderung ist dabei, wenn der Verbraucher die Forderungen der Vertragspartner ausgeglichen hat oder wenn eine Ablehnung eines Kredits erfolgte. In diesem Fall haben die betroffenen Verbraucher den Anspruch, dass ihnen mitgeteilt wird, welche Daten für diese Entscheidung relevant waren. Diese Erweiterung durch die Neuregelung per Gesetz basiert auf dem Hintergrund, dass von den Banken häufig bereits ein interner Scoringwert errechnet wird, in dem die Wahrscheinlichkeiten der Auskunfteien berücksichtigt werden.

Mit der Neuregelung gilt das Verbot, eine Meldung an die Auskunfteien weiterzuleiten, wenn durch den Verbraucher nur Erkundigungen über mögliche Konditionen einholt. Aufgrund solcher Anfragen rein zur Information resultierten früher oftmals schlechtere Scoringwerte. Die SCHUFA hat diese fragliche Praxis jedoch schon seit längerem fallen gelassen.

Eine konkrete Aufstellung über die Errechnung des Ratings und der Wahrscheinlichkeiten muss jedoch auch in Zukunft nicht angegeben werden – dies darf weiterhin im Bereich der Auskunfteien als Geschäftsgeheimnis gewahrt werden.

Kosten für die eigene SCHUFA-Auskunft

Wer sich unter meinschufa.de erst mit seiner Personalausweisnummer und im zweiten Schritt mit zahlreichen Daten zu seiner Person angemeldet hat, sieht dort den Hinweis "Bestellung über SCHUFA-Auskunft online zum Preis von 18,50 € (inkl. 19% MwSt.)". Dies gilt einmal. Ein Überblick über die Preise und Leistungen finden Sie hier.

Jeder hat seit 1. April die Möglichkeit, eigene Daten abzufragen, wenn es um frühere und aktuelle Scoringwerte geht. Die Scoringwerte geben die Wahrscheinlichkeit der ordnungsgemäßen Rückzahlung eines Kredits durch den Kunden an.