Sollte ein Arbeitnehmer innerhalb des Bezugszeitraums für einen Monat oder eine längere Zeit wieder voll arbeiten können, wenn zum Beispiel ein größerer Auftrag an den Arbeitgeber vergeben wurde, dann wird die Bezugsfrist um diesen Zeitraum entsprechend verlängert. Sobald ein Arbeitnehmer über 3 Monate kein Kurzarbeitergeld bezieht, beginnt die Bezugsdauer erneut.
Die Auswirkung von Kurzarbeit auf die Rente
Das monatliche Entgelt ist nicht von der Kurzarbeit betroffen, die spätere Höhe der Rente wird jedoch von der Kurzarbeit beeinflusst. Die Rente ist unter anderem von der Höhe der einbezahlten Beiträge abhängig und die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem tatsächlichen Entgelt. Dies gilt auch während der Dauer der Kurzarbeit, so die ARAG Experten. Dabei spielt es keine Rolle, dass in diesem Zeitraum der tatsächliche Verdienst ohne eigenes Verschulden geringer ist. Die tatsächliche Auswirkung auf die spätere Rente ist nach Meinung der Experten der ARAG jedoch relativ geringfügig, nachdem Beitragszahlungen für die Rente letztendlich über einen langen Zeitraum entrichtet werden.