Rente und Nebenjob – Bitte beachten

Die wirtschaftlichen Zeiten sind nicht einfach, und viele Menschen im Ruhestand möchten sich daher zu ihrer Rente noch etwas mit einem Nebenjob hinzu verdienen. Um böse Überraschungen zu vermeiden nachstehen einige wertvolle Tipps.

Zunächst kann man die Frage, ob jeder Rentner einen Nebenjob haben darf, ganz klar mit "Ja" beantworten. Allerdings gibt es auch hier Spielregeln, die eingehalten werden müssen.

Wie viel darf ein Rentner hinzu verdienen?

Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter von 65 erreicht haben, können unbegrenzt zu ihrer Rente hinzu verdienen. Personen über 65 haben sogar den Vorteil, dass sie mehr netto raus bekommen, da Renten- und Arbeitslosenversicherung wegfallen. Allerdings kann es sein, dass bei Überschreitung bestimmter Summen Steuern gezahlt werden müssen.

Besteht Mitteilungspflicht gegenüber der Rentenkasse?

Es ist auf jeden Fall besser, die Rentenkasse zu informieren, denn bei regulären Jobs wird vom Arbeitgeber ohnehin Meldung dorthin gemacht. Auch ist es von Nutzen, sich dort beraten zu lassen, denn die Einkommensgrenzen richten sich nach dem früheren Lohn und müssen bei Aufnahme einer neuen Arbeit neu berechnet werden.

Das Auffinden des richtigen Jobs!

Es gibt vielerlei Stellen, an denen Nebenjobs ausgeschrieben werden. Das fängt beim Arbeitsamt an, das man vor Ort oder online besuchen kann (arbeitsagentur.de) und geht über diverse Internet-Jobbörsen auf meine-stadt.de , nebenjob.de, minijobs.de, xing.com oder monster.de bis hin zu Anzeigen in Zeitungen oder an Pinnwänden in Supermärkten.

Welche Regelungen gelten für Frührentner?

Vor dem 65. Geburtstag dürfen nur bis zu 400 Euro im Monat hinzu verdient werden, weswegen bis zu diesem Zeitpunkt nur ein Mini-Job in Frage kommt. Es gibt Ausnahmen: Bis zu zwei Mal jährlich darf der Lohn bis zu 800 Euro betragen. Geht der Lohn über diese Regelungen hinaus, steht dem Frührentner nur noch eine Teilrente zu. Je nach Lohnhöhe wird dann die Rente bis zu zwei Drittel gekürzt. Es kann sogar vorkommen, dass die Rentenzahlung komplett gestrichen wird. Die penible Einhaltung dieser Grenzen ist absolut wichtig, denn nur ein einziger Euro zu viel kann eine Kürzung der Rente um ein Drittel bedeuten.

Zahlung von Sozialbeiträgen?

Frührentner sind verpflichtet, auf den Lohn für ihre Nebenjobs Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu zahlen, wodurch sich der spätere Anspruch auf Altersrente erhöht. Rentner ab dem 65. Lebensjahr müssen keine Sozialbeiträge zahlen.