Fehler in der Telefonrechnung – Was tun”

Einzelverbindungsnachweis anfordern – Telefonrechnungen prüfen – Nachträgliche Preisänderungen müssen nicht akzeptiert werden

Abrechnungsfehler kommen immer wieder vor. Es ist wichtig, die Rechnungen immer zu prüfen. Doch was tun, wenn man Fehler entdeckt” Es ist wichtig zu wissen, wie man sich erfolgreich wehren kann.

Kunden sollten auf jeden Fall auf einen Einzelverbindungsnachweis bestehen. Die Telefongesellschaft ist verpflichtet, diesen kostenlos zu überlassen. Der Einzelverbindungsnachweis ist ein wichtiges Instrument zur Prüfung der Rechnung. Die erhobenen Entgelte können so mit den vereinbarten Tarifen verglichen werden. Ändert zum Beispiel eine Telefongesellschaft nachweislich zu Ungunsten des Kunden ihre Preise, so muss der Kunden diese nicht akzeptieren, es sei denn, im Vertrag wurden Preisanpassungen vereinbart. Wurde eine solche Anpassung nicht vereinbart und die Preis wurden trotzdem erhöht, hat der Kunde ein umgehendes Kündigungsrecht und kann aus dem Vertrag aussteigen. Auch wenn die Unternehmen dazu verpflichtet sind, ihre Kunden im Vorfeld darüber zu informieren, geschieht dies nach Angaben der ARAG-Experte nicht immer.

Kunden sollten, sobald sie einen Fehler in der Abrechnung entdeckt haben, dagegen protestieren, dies am besten vorab per Mail oder Fax und nochmals per Einschreiben mit Rückschein. Die unstrittigen Posten sollten jedoch fristgemäß gezahlt werden, denn so wird die jeweilige Telefongesellschaft in Zugzwang gesetzt, sich dazu zu äußern. Lässt ein Telefonprovider über die Telekom abrechnen, ist dies schon etwas schwieriger, denn hier ist nicht der Rechnungssteller für die Reklamation zuständig sondern die Telefongesellschaft, bei der der Fehler aufgetreten ist.

Manchmal reicht schon ein Anruf beim Anbieter, um Missverständnisse aus der Welt zu schaffen. Die Telefonnummern der Anbieter sind in der Regel auf dem Einzelverbindungsnachweis aufgeführt. Bei der Kürzung von Rechnungen sollte immer sofort die Telefongesellschaft schriftlich über die Gründe benachrichtigt werden.